Was gehört in den Verbandkasten? Pflichtausstattung im Auto
Verbandkasten, Warndreieck, Warnweste: Was im Auto mitgeführt werden muss, ist gesetzlich geregelt. Im Ernstfall kommt es darauf an, dass alles vollständig und griffbereit ist. Hier lesen Sie, was hineingehört, wie lange der Inhalt hält und was ein Verstoß kostet.
Wer einen Verbandkasten braucht
In jedem Auto muss ein Verbandkasten mitgeführt werden. Für Motorräder gilt das nicht. Der Inhalt muss nach Art und Menge der einschlägigen DIN-Norm entsprechen. Der Kasten muss ihn vor Staub und Feuchtigkeit schützen. Bewahren Sie ihn so auf, dass Sie ihn schnell erreichen und nicht erst das Gepäck ausräumen müssen.
Was hineingehört
Ein Verbandkasten nach der aktuellen Norm enthält unter anderem:
– Pflaster und Wundschnellverbände,
– Verbandpäckchen und Kompressen,
– Fixierbinden,
– ein Dreieckstuch,
– eine Rettungsdecke,
– eine Schere,
– Einmalhandschuhe und Feuchttücher,
– eine Anleitung zur Ersten Hilfe.
Seit der Überarbeitung der Norm im Jahr 2022 gehören auch zwei medizinische Gesichtsmasken dazu. Dafür ist nur noch ein Dreieckstuch vorgesehen statt zwei, und das große Verbandtuch ist entfallen.
Am einfachsten ist es, einen fertigen Kasten zu kaufen, auf dem die Norm angegeben ist.
Ist mein alter Kasten noch in Ordnung?
Ein Kasten nach der früheren Norm darf weiter verwendet werden.
Die sterilen Teile haben ein Haltbarkeitsdatum. Ob ein abgelaufener Kasten zu einem Verwarnungsgeld führen kann, ist umstritten. Unabhängig davon sollten Sie abgelaufene Teile austauschen, denn steriles Material schützt nach dieser Zeit nicht mehr zuverlässig vor Infektionen. Einzelne Teile bekommen Sie in Apotheken und im Fachhandel. Haben Sie etwas aus dem Kasten verbraucht, füllen Sie ihn gleich wieder auf.
Was sonst ins Auto gehört
– Warndreieck: in jedem Auto. Motorräder sind ausgenommen.
– Warnweste: mindestens eine pro Fahrzeug. Sinnvoll ist eine für jeden Insassen, griffbereit im Innenraum und nicht im Kofferraum.
– Papiere: Führerschein und Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) im Original. Eine Kopie genügt nicht.
Im Ausland gelten teilweise andere Regeln. Prüfen Sie diese vor einer Reise, besonders mit einem Mietwagen.
Was ein Verstoß kostet
Wer ohne Verbandkasten, Warndreieck oder Warnweste unterwegs ist, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Es liegt derzeit zwischen 5 und 15 Euro, Punkte gibt es dafür nicht. Schwerer wiegt, dass im Ernstfall das Nötigste fehlt.
Im Ernstfall
– Schalten Sie die Warnblinkanlage ein und ziehen Sie die Warnweste an, bevor Sie aussteigen.
– Stellen Sie das Warndreieck in ausreichendem Abstand auf, als Richtwert auf der Landstraße etwa 100 Meter und auf der Autobahn mindestens 150 Meter.
– Rufen Sie den Notruf 112 und leisten Sie Erste Hilfe. Wer an einem Unfallort nicht hilft, obwohl ihm das zumutbar ist, kann sich strafbar machen.
Was Sie nach einem Unfall außerdem beachten sollten, lesen Sie unter Verkehrsunfall und bei einem Zusammenstoß mit einem Tier unter Wildunfall.
Ich unterstütze Sie
Nach einem Unfall kümmere ich mich um die Regulierung Ihres Schadens. Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, prüfe ich, ob er rechtmäßig ist.
Rufen Sie mich an unter 04242 57487-57 oder schreiben Sie mir an info@kanzlei-kalweit.de.
Was gehört in den Verbandkasten? Pflichtausstattung im Auto
Verbandkasten, Warndreieck, Warnweste: Was im Auto mitgeführt werden muss, ist gesetzlich geregelt. Im Ernstfall kommt es darauf an, dass alles vollständig und griffbereit ist. Hier lesen Sie, was hineingehört, wie lange der Inhalt hält und was ein Verstoß kostet.
Wer einen Verbandkasten braucht
In jedem Auto muss ein Verbandkasten mitgeführt werden. Für Motorräder gilt das nicht. Der Inhalt muss nach Art und Menge der einschlägigen DIN-Norm entsprechen. Der Kasten muss ihn vor Staub und Feuchtigkeit schützen. Bewahren Sie ihn so auf, dass Sie ihn schnell erreichen und nicht erst das Gepäck ausräumen müssen.
Was hineingehört
Ein Verbandkasten nach der aktuellen Norm enthält unter anderem:
– Pflaster und Wundschnellverbände,
– Verbandpäckchen und Kompressen,
– Fixierbinden,
– ein Dreieckstuch,
– eine Rettungsdecke,
– eine Schere,
– Einmalhandschuhe und Feuchttücher,
– eine Anleitung zur Ersten Hilfe.
Seit der Überarbeitung der Norm im Jahr 2022 gehören auch zwei medizinische Gesichtsmasken dazu. Dafür ist nur noch ein Dreieckstuch vorgesehen statt zwei, und das große Verbandtuch ist entfallen.
Am einfachsten ist es, einen fertigen Kasten zu kaufen, auf dem die Norm angegeben ist.
Ist mein alter Kasten noch in Ordnung?
Ein Kasten nach der früheren Norm darf weiter verwendet werden.
Die sterilen Teile haben ein Haltbarkeitsdatum. Ob ein abgelaufener Kasten zu einem Verwarnungsgeld führen kann, ist umstritten. Unabhängig davon sollten Sie abgelaufene Teile austauschen, denn steriles Material schützt nach dieser Zeit nicht mehr zuverlässig vor Infektionen. Einzelne Teile bekommen Sie in Apotheken und im Fachhandel. Haben Sie etwas aus dem Kasten verbraucht, füllen Sie ihn gleich wieder auf.
Was sonst ins Auto gehört
– Warndreieck: in jedem Auto. Motorräder sind ausgenommen.
– Warnweste: mindestens eine pro Fahrzeug. Sinnvoll ist eine für jeden Insassen, griffbereit im Innenraum und nicht im Kofferraum.
– Papiere: Führerschein und Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) im Original. Eine Kopie genügt nicht.
Im Ausland gelten teilweise andere Regeln. Prüfen Sie diese vor einer Reise, besonders mit einem Mietwagen.
Was ein Verstoß kostet
Wer ohne Verbandkasten, Warndreieck oder Warnweste unterwegs ist, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Es liegt derzeit zwischen 5 und 15 Euro, Punkte gibt es dafür nicht. Schwerer wiegt, dass im Ernstfall das Nötigste fehlt.
Im Ernstfall
– Schalten Sie die Warnblinkanlage ein und ziehen Sie die Warnweste an, bevor Sie aussteigen.
– Stellen Sie das Warndreieck in ausreichendem Abstand auf, als Richtwert auf der Landstraße etwa 100 Meter und auf der Autobahn mindestens 150 Meter.
– Rufen Sie den Notruf 112 und leisten Sie Erste Hilfe. Wer an einem Unfallort nicht hilft, obwohl ihm das zumutbar ist, kann sich strafbar machen.
Was Sie nach einem Unfall außerdem beachten sollten, lesen Sie unter Verkehrsunfall und bei einem Zusammenstoß mit einem Tier unter Wildunfall.
Ich unterstütze Sie
Nach einem Unfall kümmere ich mich um die Regulierung Ihres Schadens. Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, prüfe ich, ob er rechtmäßig ist.
Rufen Sie mich an unter 04242 57487-57 oder schreiben Sie mir an info@kanzlei-kalweit.de.

