Wildunfall – was zu tun ist und wann die Versicherung zahlt
Im Herbst steigt die Zahl der Wildunfälle deutlich. Früh am Morgen und in der Dämmerung sind Rehe, Wildschweine und Füchse besonders häufig auf den Straßen unterwegs, und die Dämmerung fällt jetzt in den Berufsverkehr. Wer richtig reagiert, schützt sich selbst und seinen Anspruch gegen die Versicherung.
Richtig verhalten an der Unfallstelle
– Schalten Sie die Warnblinkanlage ein, ziehen Sie die Warnweste an, und sichern Sie die Unfallstelle mit dem Warndreieck ab.
– Kümmern Sie sich zuerst um verletzte Personen, und rufen Sie bei Bedarf den Rettungsdienst.
– Fassen Sie das Tier nicht an, auch wenn es verletzt ist. Verletzte Tiere können sich heftig wehren und Krankheiten übertragen.
– Nehmen Sie das Tier auf keinen Fall mit. Das kann als Wilderei strafbar sein.
– Fotografieren Sie die Unfallstelle, das Tier und die Schäden am Fahrzeug.
Polizei verständigen und Bescheinigung besorgen
Melden Sie den Unfall der Polizei. Sie verständigt in der Regel den zuständigen Jäger. In vielen Bundesländern ist die Meldung ohnehin vorgeschrieben. Lassen Sie sich von Polizei oder Jäger eine Wildunfallbescheinigung ausstellen. Die Versicherung verlangt sie meist als Nachweis.
Wurden bei dem Unfall auch fremde Sachen beschädigt, etwa eine Leitplanke oder ein Wildschutzzaun, dürfen Sie die Unfallstelle nicht einfach verlassen. Sonst droht ein Strafverfahren wegen Unfallflucht.
Wann die Teilkasko zahlt
Die Teilkaskoversicherung übernimmt in der Regel Schäden aus einem Zusammenstoß mit Haarwild, also etwa mit Reh, Hirsch, Wildschwein, Fuchs, Hase oder Dachs. Viele neuere Verträge gehen weiter und erfassen Zusammenstöße mit Tieren aller Art. Welche Tiere versichert sind, steht in Ihren Versicherungsbedingungen.
Ein Schaden über die Teilkasko führt in der Regel nicht zu einer Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt.
Den Zusammenstoß beweisen
Im Streit müssen Sie beweisen, dass es tatsächlich zu einem Zusammenstoß mit einem Tier gekommen ist und dieser den Schaden verursacht hat. Hilfreich sind Haare, Blut oder andere Spuren am Fahrzeug, Fotos, die Wildunfallbescheinigung und Zeugen. Lassen Sie das Fahrzeug deshalb nicht vorschnell reinigen oder reparieren.
Ausweichen: nicht immer versichert
Weicht der Fahrer einem Tier aus und landet etwa im Graben oder am Baum, ohne das Tier zu berühren, kommt es auf den Einzelfall an. Die Kosten können als sogenannte Rettungskosten ersetzt werden, wenn das Ausweichen dazu diente, einen versicherten Zusammenstoß zu vermeiden. Bei großen Tieren wie Reh oder Wildschwein wird das eher anerkannt. Bei kleinen Tieren wie Hase oder Fuchs halten Gerichte ein riskantes Ausweichen dagegen nicht selten für grob fahrlässig. Dann kann die Versicherung ihre Leistung kürzen oder ganz verweigern.
Grundsätzlich gilt: Bei kleinen Tieren ist es meist sicherer, das Lenkrad festzuhalten und kontrolliert zu bremsen, als auszuweichen.
Für Unfallbeteiligte
Sind weitere Fahrzeuge beteiligt, etwa weil ein Nachfolgender auffährt, richtet sich die Haftung nach den allgemeinen Regeln. Wie es nach einem Unfall mit einem anderen Fahrzeug weitergeht, lesen Sie unter Verkehrsunfall.
Was Sie tun sollten
– Sichern Sie die Unfallstelle ab, und verständigen Sie die Polizei.
– Lassen Sie sich eine Wildunfallbescheinigung ausstellen.
– Dokumentieren Sie Spuren am Fahrzeug mit Fotos, bevor es repariert wird.
– Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Versicherung.
– Lehnt die Versicherung ab oder kürzt sie, lassen Sie die Entscheidung prüfen.
Ich unterstütze Sie
Ich prüfe, ob Ihre Versicherung zahlen muss, setze Ihre Ansprüche durch, wenn sie ablehnt oder kürzt, und vertrete Sie, wenn Ihnen wegen des Unfalls ein Vorwurf gemacht wird, außergerichtlich und vor Gericht.
Rufen Sie mich an unter 04242 57487-57 oder schreiben Sie mir an info@kanzlei-kalweit.de.
Wildunfall – was zu tun ist und wann die Versicherung zahlt
Im Herbst steigt die Zahl der Wildunfälle deutlich. Früh am Morgen und in der Dämmerung sind Rehe, Wildschweine und Füchse besonders häufig auf den Straßen unterwegs, und die Dämmerung fällt jetzt in den Berufsverkehr. Wer richtig reagiert, schützt sich selbst und seinen Anspruch gegen die Versicherung.
Richtig verhalten an der Unfallstelle
– Schalten Sie die Warnblinkanlage ein, ziehen Sie die Warnweste an, und sichern Sie die Unfallstelle mit dem Warndreieck ab.
– Kümmern Sie sich zuerst um verletzte Personen, und rufen Sie bei Bedarf den Rettungsdienst.
– Fassen Sie das Tier nicht an, auch wenn es verletzt ist. Verletzte Tiere können sich heftig wehren und Krankheiten übertragen.
– Nehmen Sie das Tier auf keinen Fall mit. Das kann als Wilderei strafbar sein.
– Fotografieren Sie die Unfallstelle, das Tier und die Schäden am Fahrzeug.
Polizei verständigen und Bescheinigung besorgen
Melden Sie den Unfall der Polizei. Sie verständigt in der Regel den zuständigen Jäger. In vielen Bundesländern ist die Meldung ohnehin vorgeschrieben. Lassen Sie sich von Polizei oder Jäger eine Wildunfallbescheinigung ausstellen. Die Versicherung verlangt sie meist als Nachweis.
Wurden bei dem Unfall auch fremde Sachen beschädigt, etwa eine Leitplanke oder ein Wildschutzzaun, dürfen Sie die Unfallstelle nicht einfach verlassen. Sonst droht ein Strafverfahren wegen Unfallflucht.
Wann die Teilkasko zahlt
Die Teilkaskoversicherung übernimmt in der Regel Schäden aus einem Zusammenstoß mit Haarwild, also etwa mit Reh, Hirsch, Wildschwein, Fuchs, Hase oder Dachs. Viele neuere Verträge gehen weiter und erfassen Zusammenstöße mit Tieren aller Art. Welche Tiere versichert sind, steht in Ihren Versicherungsbedingungen.
Ein Schaden über die Teilkasko führt in der Regel nicht zu einer Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt.
Den Zusammenstoß beweisen
Im Streit müssen Sie beweisen, dass es tatsächlich zu einem Zusammenstoß mit einem Tier gekommen ist und dieser den Schaden verursacht hat. Hilfreich sind Haare, Blut oder andere Spuren am Fahrzeug, Fotos, die Wildunfallbescheinigung und Zeugen. Lassen Sie das Fahrzeug deshalb nicht vorschnell reinigen oder reparieren.
Ausweichen: nicht immer versichert
Weicht der Fahrer einem Tier aus und landet etwa im Graben oder am Baum, ohne das Tier zu berühren, kommt es auf den Einzelfall an. Die Kosten können als sogenannte Rettungskosten ersetzt werden, wenn das Ausweichen dazu diente, einen versicherten Zusammenstoß zu vermeiden. Bei großen Tieren wie Reh oder Wildschwein wird das eher anerkannt. Bei kleinen Tieren wie Hase oder Fuchs halten Gerichte ein riskantes Ausweichen dagegen nicht selten für grob fahrlässig. Dann kann die Versicherung ihre Leistung kürzen oder ganz verweigern.
Grundsätzlich gilt: Bei kleinen Tieren ist es meist sicherer, das Lenkrad festzuhalten und kontrolliert zu bremsen, als auszuweichen.
Für Unfallbeteiligte
Sind weitere Fahrzeuge beteiligt, etwa weil ein Nachfolgender auffährt, richtet sich die Haftung nach den allgemeinen Regeln. Wie es nach einem Unfall mit einem anderen Fahrzeug weitergeht, lesen Sie unter Verkehrsunfall.
Was Sie tun sollten
– Sichern Sie die Unfallstelle ab, und verständigen Sie die Polizei.
– Lassen Sie sich eine Wildunfallbescheinigung ausstellen.
– Dokumentieren Sie Spuren am Fahrzeug mit Fotos, bevor es repariert wird.
– Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Versicherung.
– Lehnt die Versicherung ab oder kürzt sie, lassen Sie die Entscheidung prüfen.
Ich unterstütze Sie
Ich prüfe, ob Ihre Versicherung zahlen muss, setze Ihre Ansprüche durch, wenn sie ablehnt oder kürzt, und vertrete Sie, wenn Ihnen wegen des Unfalls ein Vorwurf gemacht wird, außergerichtlich und vor Gericht.
Rufen Sie mich an unter 04242 57487-57 oder schreiben Sie mir an info@kanzlei-kalweit.de.

