Wildunfall – was zu tun ist und wann die Versicherung zahlt


Im Herbst steigt die Zahl der Wild­unfälle deutlich. Früh am Morgen und in der Dämmerung sind Rehe, Wildschweine und Füchse besonders häufig auf den Straßen unterwegs, und die Dämmerung fällt jetzt in den Berufsverkehr. Wer richtig reagiert, schützt sich selbst und seinen Anspruch gegen die Versicherung.

Richtig verhalten an der Unfallstelle


– Schalten Sie die Warnblink­anlage ein, ziehen Sie die Warnweste an, und sichern Sie die Unfallstelle mit dem Warndreieck ab.


– Kümmern Sie sich zuerst um verletzte Personen, und rufen Sie bei Bedarf den Rettungsdienst.


– Fassen Sie das Tier nicht an, auch wenn es verletzt ist. Verletzte Tiere können sich heftig wehren und Krankheiten übertragen.


– Nehmen Sie das Tier auf keinen Fall mit. Das kann als Wilderei strafbar sein.


– Fotografieren Sie die Unfallstelle, das Tier und die Schäden am Fahrzeug.

Polizei verständigen und Bescheinigung besorgen


Melden Sie den Unfall der Polizei. Sie verständigt in der Regel den zuständigen Jäger. In vielen Bundesländern ist die Meldung ohnehin vorgeschrieben. Lassen Sie sich von Polizei oder Jäger eine Wild­unfall­bescheinigung ausstellen. Die Versicherung verlangt sie meist als Nachweis.


Wurden bei dem Unfall auch fremde Sachen beschädigt, etwa eine Leitplanke oder ein Wild­schutz­zaun, dürfen Sie die Unfallstelle nicht einfach verlassen. Sonst droht ein Strafverfahren wegen Unfallflucht.

Wann die Teilkasko zahlt


Die Teilkasko­versicherung übernimmt in der Regel Schäden aus einem Zusammenstoß mit Haarwild, also etwa mit Reh, Hirsch, Wildschwein, Fuchs, Hase oder Dachs. Viele neuere Verträge gehen weiter und erfassen Zusammenstöße mit Tieren aller Art. Welche Tiere versichert sind, steht in Ihren Versicherungs­bedingungen.


Ein Schaden über die Teilkasko führt in der Regel nicht zu einer Rückstufung beim Schaden­freiheits­rabatt.

Den Zusammenstoß beweisen


Im Streit müssen Sie beweisen, dass es tatsächlich zu einem Zusammenstoß mit einem Tier gekommen ist und dieser den Schaden verursacht hat. Hilfreich sind Haare, Blut oder andere Spuren am Fahrzeug, Fotos, die Wild­unfall­bescheinigung und Zeugen. Lassen Sie das Fahrzeug deshalb nicht vorschnell reinigen oder reparieren.

Ausweichen: nicht immer versichert


Weicht der Fahrer einem Tier aus und landet etwa im Graben oder am Baum, ohne das Tier zu berühren, kommt es auf den Einzelfall an. Die Kosten können als sogenannte Rettungs­kosten ersetzt werden, wenn das Ausweichen dazu diente, einen versicherten Zusammenstoß zu vermeiden. Bei großen Tieren wie Reh oder Wildschwein wird das eher anerkannt. Bei kleinen Tieren wie Hase oder Fuchs halten Gerichte ein riskantes Ausweichen dagegen nicht selten für grob fahrlässig. Dann kann die Versicherung ihre Leistung kürzen oder ganz verweigern.


Grundsätzlich gilt: Bei kleinen Tieren ist es meist sicherer, das Lenkrad festzuhalten und kontrolliert zu bremsen, als auszuweichen.

Für Unfall­beteiligte


Sind weitere Fahrzeuge beteiligt, etwa weil ein Nachfolgender auffährt, richtet sich die Haftung nach den allgemeinen Regeln. Wie es nach einem Unfall mit einem anderen Fahrzeug weitergeht, lesen Sie unter Verkehrsunfall.

Was Sie tun sollten


– Sichern Sie die Unfallstelle ab, und verständigen Sie die Polizei.


– Lassen Sie sich eine Wild­unfall­bescheinigung ausstellen.


– Dokumentieren Sie Spuren am Fahrzeug mit Fotos, bevor es repariert wird.


– Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Versicherung.


– Lehnt die Versicherung ab oder kürzt sie, lassen Sie die Entscheidung prüfen.



Ich unterstütze Sie


Ich prüfe, ob Ihre Versicherung zahlen muss, setze Ihre Ansprüche durch, wenn sie ablehnt oder kürzt, und vertrete Sie, wenn Ihnen wegen des Unfalls ein Vorwurf gemacht wird, außergerichtlich und vor Gericht.


Rufen Sie mich an unter 04242 57487-57 oder schreiben Sie mir an info@kanzlei-kalweit.de.

Wildunfall – was zu tun ist und wann die Versicherung zahlt


Im Herbst steigt die Zahl der Wild­unfälle deutlich. Früh am Morgen und in der Dämmerung sind Rehe, Wildschweine und Füchse besonders häufig auf den Straßen unterwegs, und die Dämmerung fällt jetzt in den Berufsverkehr. Wer richtig reagiert, schützt sich selbst und seinen Anspruch gegen die Versicherung.

Richtig verhalten an der Unfallstelle


– Schalten Sie die Warnblink­anlage ein, ziehen Sie die Warnweste an, und sichern Sie die Unfallstelle mit dem Warndreieck ab.


– Kümmern Sie sich zuerst um verletzte Personen, und rufen Sie bei Bedarf den Rettungsdienst.


– Fassen Sie das Tier nicht an, auch wenn es verletzt ist. Verletzte Tiere können sich heftig wehren und Krankheiten übertragen.


– Nehmen Sie das Tier auf keinen Fall mit. Das kann als Wilderei strafbar sein.


– Fotografieren Sie die Unfallstelle, das Tier und die Schäden am Fahrzeug.

Polizei verständigen und Bescheinigung besorgen


Melden Sie den Unfall der Polizei. Sie verständigt in der Regel den zuständigen Jäger. In vielen Bundesländern ist die Meldung ohnehin vorgeschrieben. Lassen Sie sich von Polizei oder Jäger eine Wild­unfall­bescheinigung ausstellen. Die Versicherung verlangt sie meist als Nachweis.


Wurden bei dem Unfall auch fremde Sachen beschädigt, etwa eine Leitplanke oder ein Wild­schutz­zaun, dürfen Sie die Unfallstelle nicht einfach verlassen. Sonst droht ein Strafverfahren wegen Unfallflucht.

Wann die Teilkasko zahlt


Die Teilkasko­versicherung übernimmt in der Regel Schäden aus einem Zusammenstoß mit Haarwild, also etwa mit Reh, Hirsch, Wildschwein, Fuchs, Hase oder Dachs. Viele neuere Verträge gehen weiter und erfassen Zusammenstöße mit Tieren aller Art. Welche Tiere versichert sind, steht in Ihren Versicherungs­bedingungen.


Ein Schaden über die Teilkasko führt in der Regel nicht zu einer Rückstufung beim Schaden­freiheits­rabatt.

Den Zusammenstoß beweisen


Im Streit müssen Sie beweisen, dass es tatsächlich zu einem Zusammenstoß mit einem Tier gekommen ist und dieser den Schaden verursacht hat. Hilfreich sind Haare, Blut oder andere Spuren am Fahrzeug, Fotos, die Wild­unfall­bescheinigung und Zeugen. Lassen Sie das Fahrzeug deshalb nicht vorschnell reinigen oder reparieren.

Ausweichen: nicht immer versichert


Weicht der Fahrer einem Tier aus und landet etwa im Graben oder am Baum, ohne das Tier zu berühren, kommt es auf den Einzelfall an. Die Kosten können als sogenannte Rettungs­kosten ersetzt werden, wenn das Ausweichen dazu diente, einen versicherten Zusammenstoß zu vermeiden. Bei großen Tieren wie Reh oder Wildschwein wird das eher anerkannt. Bei kleinen Tieren wie Hase oder Fuchs halten Gerichte ein riskantes Ausweichen dagegen nicht selten für grob fahrlässig. Dann kann die Versicherung ihre Leistung kürzen oder ganz verweigern.


Grundsätzlich gilt: Bei kleinen Tieren ist es meist sicherer, das Lenkrad festzuhalten und kontrolliert zu bremsen, als auszuweichen.

Für Unfall­beteiligte


Sind weitere Fahrzeuge beteiligt, etwa weil ein Nachfolgender auffährt, richtet sich die Haftung nach den allgemeinen Regeln. Wie es nach einem Unfall mit einem anderen Fahrzeug weitergeht, lesen Sie unter Verkehrsunfall.

Was Sie tun sollten


– Sichern Sie die Unfallstelle ab, und verständigen Sie die Polizei.


– Lassen Sie sich eine Wild­unfall­bescheinigung ausstellen.


– Dokumentieren Sie Spuren am Fahrzeug mit Fotos, bevor es repariert wird.


– Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Versicherung.


– Lehnt die Versicherung ab oder kürzt sie, lassen Sie die Entscheidung prüfen.



Ich unterstütze Sie


Ich prüfe, ob Ihre Versicherung zahlen muss, setze Ihre Ansprüche durch, wenn sie ablehnt oder kürzt, und vertrete Sie, wenn Ihnen wegen des Unfalls ein Vorwurf gemacht wird, außergerichtlich und vor Gericht.


Rufen Sie mich an unter 04242 57487-57 oder schreiben Sie mir an info@kanzlei-kalweit.de.