E-Scooter – was Eltern wissen sollten
Ab 14 Jahren dürfen Jugendliche E-Scooter fahren, einen Führerschein brauchen sie dafür nicht. Viele Eltern unterschätzen aber, welche Folgen ein abgelaufenes Versicherungskennzeichen oder eine Fahrt zu zweit haben kann, für ihr Kind und auch für sie selbst.
Die Versicherung läuft von März bis Februar
Jeder E-Scooter braucht eine Haftpflichtversicherung. Man erkennt sie an der Versicherungsplakette hinten am Roller. Das Versicherungsjahr beginnt am 1. März und endet am letzten Tag im Februar, und die Farbe der Plakette wechselt jedes Jahr. Wer die neue Plakette nicht rechtzeitig besorgt, ist ab dem 1. März ohne Versicherungsschutz unterwegs, auch wenn das nur vergessen wurde. Besorgen Sie die neue Plakette deshalb schon im Februar. Ab dem 1. März ersetzt sie dann die alte.
Ohne Versicherung: eine Straftat
Wer ohne gültigen Versicherungsschutz fährt, verstößt gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Das ist eine Straftat. Es drohen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe, und strafbar ist auch, wer den Ablauf nur übersehen hat.
Strafbar machen kann sich nicht nur, wer fährt. Auch wer als Halter das Fahren erlaubt, kann bestraft werden, etwa Eltern, auf die der Roller versichert ist. Jugendliche sind ab 14 Jahren strafmündig. Ein solches Verfahren belastet Kind und Eltern, und es lässt sich mit einer rechtzeitig erneuerten Plakette leicht vermeiden.
Wer zahlt bei einem Unfall?
Seit dem 1. Oktober 2026 haftet der Halter eines E-Scooters für Unfallschäden auch dann, wenn ihn kein Verschulden trifft, so wie beim Auto. Mit gültiger Versicherung übernimmt das die Versicherung. Ohne Versicherung müssen Halter und Fahrer den Schaden selbst bezahlen. Die private Haftpflichtversicherung springt in der Regel nicht ein, weil sie Schäden durch versicherungspflichtige Fahrzeuge meist ausschließt. Gerade bei Verletzten kann das sehr teuer werden.
Nur eine Person pro Roller
Auf einem E-Scooter darf nur eine Person fahren, egal wie leicht der Mitfahrer ist. Auch kleine Kinder dürfen nicht mitgenommen werden. Das Verwarnungsgeld ist derzeit gering und steigt ab dem 1. März 2027 auf 25 Euro. Gefährlich ist es trotzdem: Der Roller lässt sich zu zweit schlechter lenken und bremsen. Kommt es zu einem Unfall, kann dem Mitfahrer ein Mitverschulden angerechnet werden, und er bekommt dann weniger Schadensersatz.
Weitere Regeln im Überblick
– Das Mindestalter ist 14 Jahre.
– Gefahren wird auf dem Radweg oder auf der Fahrbahn, nicht auf dem Gehweg.
– Für Fahrer unter 21 Jahren gilt null Promille.
– Wer mit dem Handy in der Hand fährt, zahlt 100 Euro und bekommt einen Punkt in Flensburg, auch ohne Führerschein.
– Eine Helmpflicht gibt es nicht, ein Helm ist aber dringend zu empfehlen.
Ab dem 1. März 2027 gelten einige neue Regeln, zum Beispiel beim Fahren auf freigegebenen Gehwegen. Sie werden dann in der Straßenverkehrs-Ordnung stehen.
Was Eltern tun sollten
– Besorgen Sie die neue Plakette im Februar, tauschen Sie sie zum 1. März gegen die alte aus, und prüfen Sie, auf wen der Roller versichert ist.
– Besprechen Sie die Regeln mit Ihrem Kind, vor allem: nie zu zweit, kein Alkohol, kein Handy.
– Erhält Ihr Kind Post von der Polizei oder der Bußgeldbehörde, muss es sich zur Sache nicht äußern. Lassen Sie sich zuerst beraten. Mehr dazu lesen Sie unter Anhörungsbogen.
Ich unterstütze Sie
Nach einem Unfall mit einem E-Scooter kümmere ich mich um die Regulierung des Schadens. Bei einem Bußgeldbescheid, etwa wegen einer Fahrt zu zweit, prüfe ich, ob er rechtmäßig ist.
Rufen Sie mich an unter 04242 57487-57 oder schreiben Sie mir an info@kanzlei-kalweit.de.
E-Scooter – was Eltern wissen sollten
Ab 14 Jahren dürfen Jugendliche E-Scooter fahren, einen Führerschein brauchen sie dafür nicht. Viele Eltern unterschätzen aber, welche Folgen ein abgelaufenes Versicherungskennzeichen oder eine Fahrt zu zweit haben kann, für ihr Kind und auch für sie selbst.
Die Versicherung läuft von März bis Februar
Jeder E-Scooter braucht eine Haftpflichtversicherung. Man erkennt sie an der Versicherungsplakette hinten am Roller. Das Versicherungsjahr beginnt am 1. März und endet am letzten Tag im Februar, und die Farbe der Plakette wechselt jedes Jahr. Wer die neue Plakette nicht rechtzeitig besorgt, ist ab dem 1. März ohne Versicherungsschutz unterwegs, auch wenn das nur vergessen wurde. Besorgen Sie die neue Plakette deshalb schon im Februar. Ab dem 1. März ersetzt sie dann die alte.
Ohne Versicherung: eine Straftat
Wer ohne gültigen Versicherungsschutz fährt, verstößt gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Das ist eine Straftat. Es drohen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe, und strafbar ist auch, wer den Ablauf nur übersehen hat.
Strafbar machen kann sich nicht nur, wer fährt. Auch wer als Halter das Fahren erlaubt, kann bestraft werden, etwa Eltern, auf die der Roller versichert ist. Jugendliche sind ab 14 Jahren strafmündig. Ein solches Verfahren belastet Kind und Eltern, und es lässt sich mit einer rechtzeitig erneuerten Plakette leicht vermeiden.
Wer zahlt bei einem Unfall?
Seit dem 1. Oktober 2026 haftet der Halter eines E-Scooters für Unfallschäden auch dann, wenn ihn kein Verschulden trifft, so wie beim Auto. Mit gültiger Versicherung übernimmt das die Versicherung. Ohne Versicherung müssen Halter und Fahrer den Schaden selbst bezahlen. Die private Haftpflichtversicherung springt in der Regel nicht ein, weil sie Schäden durch versicherungspflichtige Fahrzeuge meist ausschließt. Gerade bei Verletzten kann das sehr teuer werden.
Nur eine Person pro Roller
Auf einem E-Scooter darf nur eine Person fahren, egal wie leicht der Mitfahrer ist. Auch kleine Kinder dürfen nicht mitgenommen werden. Das Verwarnungsgeld ist derzeit gering und steigt ab dem 1. März 2027 auf 25 Euro. Gefährlich ist es trotzdem: Der Roller lässt sich zu zweit schlechter lenken und bremsen. Kommt es zu einem Unfall, kann dem Mitfahrer ein Mitverschulden angerechnet werden, und er bekommt dann weniger Schadensersatz.
Weitere Regeln im Überblick
– Das Mindestalter ist 14 Jahre.
– Gefahren wird auf dem Radweg oder auf der Fahrbahn, nicht auf dem Gehweg.
– Für Fahrer unter 21 Jahren gilt null Promille.
– Wer mit dem Handy in der Hand fährt, zahlt 100 Euro und bekommt einen Punkt in Flensburg, auch ohne Führerschein.
– Eine Helmpflicht gibt es nicht, ein Helm ist aber dringend zu empfehlen.
Ab dem 1. März 2027 gelten einige neue Regeln, zum Beispiel beim Fahren auf freigegebenen Gehwegen. Sie werden dann in der Straßenverkehrs-Ordnung stehen.
Was Eltern tun sollten
– Besorgen Sie die neue Plakette im Februar, tauschen Sie sie zum 1. März gegen die alte aus, und prüfen Sie, auf wen der Roller versichert ist.
– Besprechen Sie die Regeln mit Ihrem Kind, vor allem: nie zu zweit, kein Alkohol, kein Handy.
– Erhält Ihr Kind Post von der Polizei oder der Bußgeldbehörde, muss es sich zur Sache nicht äußern. Lassen Sie sich zuerst beraten. Mehr dazu lesen Sie unter Anhörungsbogen.
Ich unterstütze Sie
Nach einem Unfall mit einem E-Scooter kümmere ich mich um die Regulierung des Schadens. Bei einem Bußgeldbescheid, etwa wegen einer Fahrt zu zweit, prüfe ich, ob er rechtmäßig ist.
Rufen Sie mich an unter 04242 57487-57 oder schreiben Sie mir an info@kanzlei-kalweit.de.

