ARBEITSRECHT

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer


Eine Kündigung, eine Abmahnung oder Streit um Lohn und Urlaub: Wenn es im Arbeitsverhältnis knirscht, geht es um Ihren Lebensunterhalt. Ich prüfe Ihre Situation, sage Ihnen offen, welche Möglichkeiten Sie haben, und vertrete Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber und vor dem Arbeitsgericht.


Ich erkläre Ihnen auch, welche Rechte Sie selbst wahrnehmen können und welche Sie besser über den Betriebsrat einfordern.

Kündigung und Abfindung


Prüfung der Kündigung

Kündigungsschutzklage

Abfindung

Aufhebungsvertrag – prüfen, bevor Sie unterschreiben

Im laufenden Arbeitsverhältnis


Abmahnung

Arbeitsvertrag und Probezeit

Versetzung, Höher- oder Herabstufung

Arbeitszeit, Überstunden und Mehrarbeit

Weihnachts- und Urlaubsgeld, Urlaub

Arbeitszeugnis


Prüfung Ihres Zeugnisses

Zwischenzeugnis

Berichtigung des Zeugnisses

Gekündigt? Schnell handeln


Eine Kündigung ist erst einmal ein Schock. Nicht jede Kündigung ist aber wirksam. Mit einer Kündigungsschutzklage können Sie sich dagegen wehren.


Die Klage muss in den meisten Fällen innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. Ich prüfe für Sie, ob sich eine Klage lohnt, um die Kündigung abzuwenden oder zumindest eine Abfindung zu erreichen.

Arbeitszeugnis


Nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses haben Sie Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Ein einfaches Zeugnis nennt Art und Dauer der Tätigkeit, ein qualifiziertes Zeugnis bewertet auch Leistung und Verhalten. Während des Arbeitsverhältnisses können Sie ein Zwischenzeugnis verlangen. Mit Ihrer Einwilligung kann das Zeugnis seit 2025 auch elektronisch erteilt werden.


Ein Zeugnis muss wahr und wohlwollend sein. Sind Sie mit dem Inhalt nicht einverstanden, können Sie eine Berichtigung verlangen und notfalls vor dem Arbeitsgericht durchsetzen.

Im Arbeitsrecht laufen oft kurze Fristen. Melden Sie sich deshalb möglichst früh, am besten bevor Sie etwas unterschreiben.


Termin anfragen →   ·  Telefon 04242 57487-57