MIETRECHT

Mietrecht für Mieter


Ihre Wohnung ist Ihr Zuhause. Wenn der Vermieter die Miete erhöhen will, Mängel nicht beseitigt oder kündigt, prüfe ich Ihre Rechte, sage Ihnen offen, was Sie erreichen können, und vertrete Sie gegenüber dem Vermieter und vor Gericht.

Mängel und Miete


Mängel und Mietminderung

Mieterhöhung prüfen

Betriebskostenabrechnung prüfen

Kündigung


Kündigung durch den Vermieter prüfen

Eigenbedarf

Mietaufhebungsvertrag

Auszug


Schönheitsreparaturen

Rückgabe der Wohnung

Kaution zurückfordern

Nicht vorschnell zustimmen


Einer Mieterhöhung müssen Sie nicht sofort zustimmen. Für Ihre Zustimmung haben Sie bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang des Schreibens Zeit. Lassen Sie die Erhöhung prüfen, bevor Sie unterschreiben oder zahlen. Das gilt auch für einen Mietaufhebungsvertrag.

Betriebskostenabrechnung


Einwendungen gegen die Abrechnung müssen Sie spätestens zwölf Monate nach Zugang mitteilen. Lassen Sie eine hohe Nachforderung deshalb rechtzeitig prüfen. Mehr dazu lesen Sie unter Betriebskostenabrechnung.

Im Mietrecht laufen oft Fristen. Melden Sie sich deshalb möglichst früh, am besten bevor Sie auf ein Schreiben antworten.


Termin anfragen →   ·  Telefon 04242 57487-57