MIETRECHT
Mietrecht für Mieter
Ihre Wohnung ist Ihr Zuhause. Wenn der Vermieter die Miete erhöhen will, Mängel nicht beseitigt oder kündigt, prüfe ich Ihre Rechte, sage Ihnen offen, was Sie erreichen können, und vertrete Sie gegenüber dem Vermieter und vor Gericht.
Kündigung
Kündigung durch den Vermieter prüfen
Eigenbedarf
Mietaufhebungsvertrag
Auszug
Schönheitsreparaturen
Rückgabe der Wohnung
Kaution zurückfordern
Nicht vorschnell zustimmen
Einer Mieterhöhung müssen Sie nicht sofort zustimmen. Für Ihre Zustimmung haben Sie bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang des Schreibens Zeit. Lassen Sie die Erhöhung prüfen, bevor Sie unterschreiben oder zahlen. Das gilt auch für einen Mietaufhebungsvertrag.
Betriebskostenabrechnung
Einwendungen gegen die Abrechnung müssen Sie spätestens zwölf Monate nach Zugang mitteilen. Lassen Sie eine hohe Nachforderung deshalb rechtzeitig prüfen. Mehr dazu lesen Sie unter Betriebskostenabrechnung.
Im Mietrecht laufen oft Fristen. Melden Sie sich deshalb möglichst früh, am besten bevor Sie auf ein Schreiben antworten.
Termin anfragen → · Telefon 04242 57487-57

