Kosten

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Grundlagen der Anwaltsvergütung

Das Sprichwort "Guter Rat ist teuer" stimmt nicht immer. Die Höhe von Rechtsanwaltsgebühren wird häufig überschätzt. Die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts sind nicht so hoch wie Sie annehmen. 

Für mich ist es selbstverständlich, dass ich Sie schon vor Beginn der eigentlichen Beratung über die anfallenden Kosten aufkläre. Zudem sage ich Ihnen, ob Sie Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe haben. 

Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechts-anwaltsvergütungsgesetz oder aus einer Vergütungsvereinbarung.

Gesetzliche Gebühren

Im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ist die Höhe der Anwaltsvergütung klar festgelegt. Bei Gerichtsverfahren ( mit Ausnahme von Sozialrechts-, Straf- und Bußgeldsachen) bestimmen sich die Kosten nach dem Gegenstandswert (auch Geschäftswert oder Streitwert). Für eine außergerichtliche anwaltliche Tätigkeit bemisst sich das Honorar nicht nur nach der Schwierigkeit und dem Umfang der anwaltlichen Bearbeitung, sondern auch nach der Bedeutung der Sache und nach der finanziellen Situation des Mandanten.

Vergütungsvereinbarungen

Vergütungsvereinbarungen sind an Stelle der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich. Durch eine individuelle Absprache kommt zwischen Ihnen und dem mandatierten Anwalt eine Vergütungsvereinbarung zustande. Dabei sind jedoch die Regelungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG zu beachten, die eine Unterschreitung der gesetzlichen Gebühren für die Vertretung in einem gerichtlichen Verfahren verbieten. 
Mehr Informationen über die Anwaltsvergütung finden Sie aufwww.brak.de

Was kostet mich ein Rechtsstreit?

Wenn durch anwaltlichen Rat ein aussichtsloser Prozess vermieden werden kann, sind die Vorteile der Beauftragung eines Rechtsanwalts offen-sichtlich. Gewinnt man mit anwaltlicher Hilfe einen Prozess, so muss Ihnen der Gegner im Regelfall die gesamten Kosten erstatten. Wenn Sie rechtsschutz-versichert sind, werden Ihre Kosten ohnehin von der Rechtsschutz-versicherung getragen. 

Die Frage, wie viel Kosten für einen Rechtsstreit entstehen, kann nicht pauschal beantwortet werden. Die Kosten der meisten Gerichtsverfahren (außer bei Sozialrechts-, Straf- und Bußgeldsachen) bemessen sich nach dem jeweiligen Gegenstandswert (auch Geschäftswert oder Streitwert). 
 
Wenn Ihnen der Streitwert des Verfahrens bekannt ist, können Sie z.B. über den Prozesskostenrechner des DeutscherAnwaltVerein, die anfallenden Gebühren berechnen. 

Wenn Sie Fragen haben, oder gerne einen Termin vereinbaren möchten? 
Rufen Sie mich an oder nutzen Sie das Kontaktformular.
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