Bußgeld und Ordnungswidrigkeiten
Bußgeldbescheid erhalten?
Geblitzt, zu dicht aufgefahren, über Rot gefahren oder mit dem Handy am Steuer erwischt – ein Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid ist schnell im Briefkasten. Neben dem Bußgeld drohen oft Punkte in Flensburg und manchmal ein Fahrverbot. Wer beruflich auf sein Auto angewiesen ist, für den steht damit mehr auf dem Spiel als nur ein Geldbetrag.
Nicht jeder Bescheid ist richtig. Messgeräte müssen ordnungsgemäß geeicht und bedient werden, der Fahrer muss zweifelsfrei feststehen, und auch die Behörde muss Fristen und Formvorschriften einhalten. Ob sich ein Einspruch lohnt, lässt sich erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte beurteilen.
Was ich für Sie tue
– Ich beantrage Akteneinsicht bei der Bußgeldbehörde und prüfe die Beweislage und das Verfahren.
– Ich sage Ihnen offen, ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat – oder ob er sich nicht lohnt.
– Ich lege für Sie Einspruch ein und vertrete Sie vor der Behörde und dem Amtsgericht.
– Droht ein Fahrverbot, prüfe ich, ob es abgewendet oder zeitlich günstig gelegt werden kann.
Wichtig: Fristen beachten
Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie nur innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Auf einen Anhörungsbogen müssen Sie sich zur Sache nicht äußern – Angaben zur Person sind dagegen Pflicht. Melden Sie sich am besten, bevor Sie etwas zurückschicken.
Neu seit dem 1. Juli 2026
Verkehrsordnungswidrigkeiten verjähren jetzt einheitlich erst nach sechs Monaten. Vorsicht auch bei Angeboten, „die Punkte zu übernehmen“: Es ist seither eine Ordnungswidrigkeit, die Bußgeldbehörde über den Fahrer zu täuschen oder eine solche Täuschung zu vermitteln. Es drohen Geldbußen bis zu 30.000 Euro.
Was Sie bei einer Polizeikontrolle sagen müssen und was nicht, lesen Sie unter „Polizeikontrolle – Ihre Rechte“. Mit dem Bußgeldrechner können Sie vorab abschätzen, was Ihnen droht.
Rufen Sie mich an unter 04242 57487-57 oder nutzen Sie das Kontaktformular. Den Bescheid oder Anhörungsbogen können Sie gleich mitbringen.
Bußgeld und Ordnungswidrigkeiten
Bußgeldbescheid erhalten?
Geblitzt, zu dicht aufgefahren, über Rot gefahren oder mit dem Handy am Steuer erwischt – ein Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid ist schnell im Briefkasten. Neben dem Bußgeld drohen oft Punkte in Flensburg und manchmal ein Fahrverbot. Wer beruflich auf sein Auto angewiesen ist, für den steht damit mehr auf dem Spiel als nur ein Geldbetrag.
Nicht jeder Bescheid ist richtig. Messgeräte müssen ordnungsgemäß geeicht und bedient werden, der Fahrer muss zweifelsfrei feststehen, und auch die Behörde muss Fristen und Formvorschriften einhalten. Ob sich ein Einspruch lohnt, lässt sich erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte beurteilen.
Was ich für Sie tue
– Ich beantrage Akteneinsicht bei der Bußgeldbehörde und prüfe die Beweislage und das Verfahren.
– Ich sage Ihnen offen, ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat – oder ob er sich nicht lohnt.
– Ich lege für Sie Einspruch ein und vertrete Sie vor der Behörde und dem Amtsgericht.
– Droht ein Fahrverbot, prüfe ich, ob es abgewendet oder zeitlich günstig gelegt werden kann.
Wichtig: Fristen beachten
Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie nur innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Auf einen Anhörungsbogen müssen Sie sich zur Sache nicht äußern – Angaben zur Person sind dagegen Pflicht. Melden Sie sich am besten, bevor Sie etwas zurückschicken.
Neu seit dem 1. Juli 2026
Verkehrsordnungswidrigkeiten verjähren jetzt einheitlich erst nach sechs Monaten. Vorsicht auch bei Angeboten, „die Punkte zu übernehmen“: Es ist seither eine Ordnungswidrigkeit, die Bußgeldbehörde über den Fahrer zu täuschen oder eine solche Täuschung zu vermitteln. Es drohen Geldbußen bis zu 30.000 Euro.
Was Sie bei einer Polizeikontrolle sagen müssen und was nicht, lesen Sie unter „Polizeikontrolle – Ihre Rechte“. Mit dem Bußgeldrechner können Sie vorab abschätzen, was Ihnen droht.
Rufen Sie mich an unter 04242 57487-57 oder nutzen Sie das Kontaktformular. Den Bescheid oder Anhörungsbogen können Sie gleich mitbringen.

