Mahnbescheid erhalten – was jetzt zu tun ist


Ein gelber Umschlag vom Amtsgericht, darin ein Mahnbescheid: Das sorgt bei vielen für Unruhe. Ein Mahnbescheid ist kein Urteil. Wer aber nichts tut, gibt dem Gläubiger schnell die Möglichkeit, zu vollstrecken. Hier lesen Sie, wie Sie richtig reagieren.

Mahnung oder Mahnbescheid?


Eine Mahnung ist ein einfaches Schreiben des Gläubigers oder eines Inkassobüros. Ein Mahnbescheid kommt dagegen vom Gericht. Der Gläubiger hat ihn beantragt, um seine Forderung durchzusetzen. Das Gericht prüft dabei nicht, ob die Forderung berechtigt ist. Es stellt den Bescheid nur zu.

Den gelben Umschlag unbedingt aufheben


Ein Mahnbescheid wird förmlich im gelben Umschlag zugestellt. Der Zusteller vermerkt auf dem Umschlag das Datum der Zustellung, und ab diesem Tag läuft die Frist. Das gilt auch dann, wenn Sie den Brief erst später aus dem Briefkasten holen. Werfen Sie den Umschlag deshalb nicht weg. Nur mit ihm können Sie später beweisen, wann die Frist begonnen hat. Das Gleiche gilt für Bußgeldbescheide und Klagen.

Zwei Wochen für den Widerspruch


Ab der Zustellung haben Sie zwei Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen. In Arbeitssachen, die beim Arbeitsgericht laufen, ist es nur eine Woche. Dem Mahnbescheid liegt ein Vordruck bei. Eine Begründung ist nicht nötig. Halten Sie nur einen Teil der Forderung für unberechtigt, etwa überhöhte Zinsen oder Inkassokosten, können Sie auch nur diesem Teil widersprechen.


Ein Widerspruch ist zwar auch nach Ablauf der Frist noch möglich, solange das Gericht keinen Vollstreckungs­bescheid erlassen hat. Darauf sollten Sie sich aber nicht verlassen.

Was passiert, wenn Sie nichts tun


Viele reagieren nicht, weil sie die Forderung ohnehin für unberechtigt halten. Das ist ein gefährlicher Irrtum. Das Gericht prüft nicht, ob die Forderung besteht. Wenn Sie nicht widersprechen, kann deshalb auch eine Forderung vollstreckt werden, die es gar nicht gibt. Gerade wenn Sie die Forderung für falsch halten, müssen Sie also widersprechen.


Ohne Widerspruch kann der Gläubiger einen Vollstreckungs­bescheid beantragen. Er wirkt wie ein Urteil: Der Gläubiger kann damit pfänden lassen, etwa Ihr Konto oder Ihren Lohn. Gegen den Vollstreckungs­bescheid bleibt noch der Einspruch, wieder innerhalb von zwei Wochen, beim Arbeitsgericht innerhalb einer Woche. Der Einspruch stoppt eine Pfändung aber nicht automatisch.

Ist die Forderung berechtigt?


Ein Widerspruch führt zu einem normalen Gerichtsverfahren, und das kostet zusätzlich Geld. Ist die Forderung berechtigt, kann es günstiger sein, zu zahlen oder mit dem Gläubiger eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Lassen Sie im Zweifel prüfen, bevor Sie sich entscheiden. Die Zeit dafür ist knapp.

Vorsicht vor Fälschungen


Ein echter Mahnbescheid kommt immer per Post vom Amtsgericht, im gelben Umschlag und mit Widerspruchs­vordruck, niemals per E-Mail. Die Zahlung geht an den Gläubiger, nicht an das Gericht. Sind Sie unsicher, fragen Sie beim genannten Gericht nach. Verwenden Sie dafür die Kontaktdaten aus dem Internet, nicht die aus dem Schreiben.

Für Gläubiger


Auch Vermieter mit Mietrückstand oder Arbeitnehmer mit offenem Lohn können einen Mahnbescheid beantragen. Das ist schnell und günstig, wenn der Schuldner die Forderung voraussichtlich nicht bestreitet. Rechnen Sie mit Streit, ist oft gleich die Klage der bessere Weg. Ein Mahnbescheid hemmt außerdem die Verjährung.

Ich unterstütze Sie


Ich prüfe, ob Sie einem Mahnbescheid widersprechen sollten, und vertrete Sie im anschließenden Verfahren. Gläubigern helfe ich, ihre Forderung durchzusetzen.


Rufen Sie mich an unter 04242 57487-57 oder schreiben Sie mir an info@kanzlei-kalweit.de.

Mahnbescheid erhalten – was jetzt zu tun ist


Ein gelber Umschlag vom Amtsgericht, darin ein Mahnbescheid: Das sorgt bei vielen für Unruhe. Ein Mahnbescheid ist kein Urteil. Wer aber nichts tut, gibt dem Gläubiger schnell die Möglichkeit, zu vollstrecken. Hier lesen Sie, wie Sie richtig reagieren.

Mahnung oder Mahnbescheid?


Eine Mahnung ist ein einfaches Schreiben des Gläubigers oder eines Inkassobüros. Ein Mahnbescheid kommt dagegen vom Gericht. Der Gläubiger hat ihn beantragt, um seine Forderung durchzusetzen. Das Gericht prüft dabei nicht, ob die Forderung berechtigt ist. Es stellt den Bescheid nur zu.

Den gelben Umschlag unbedingt aufheben


Ein Mahnbescheid wird förmlich im gelben Umschlag zugestellt. Der Zusteller vermerkt auf dem Umschlag das Datum der Zustellung, und ab diesem Tag läuft die Frist. Das gilt auch dann, wenn Sie den Brief erst später aus dem Briefkasten holen. Werfen Sie den Umschlag deshalb nicht weg. Nur mit ihm können Sie später beweisen, wann die Frist begonnen hat. Das Gleiche gilt für Bußgeldbescheide und Klagen.

Zwei Wochen für den Widerspruch


Ab der Zustellung haben Sie zwei Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen. In Arbeitssachen, die beim Arbeitsgericht laufen, ist es nur eine Woche. Dem Mahnbescheid liegt ein Vordruck bei. Eine Begründung ist nicht nötig. Halten Sie nur einen Teil der Forderung für unberechtigt, etwa überhöhte Zinsen oder Inkassokosten, können Sie auch nur diesem Teil widersprechen.


Ein Widerspruch ist zwar auch nach Ablauf der Frist noch möglich, solange das Gericht keinen Vollstreckungs­bescheid erlassen hat. Darauf sollten Sie sich aber nicht verlassen.

Was passiert, wenn Sie nichts tun


Viele reagieren nicht, weil sie die Forderung ohnehin für unberechtigt halten. Das ist ein gefährlicher Irrtum. Das Gericht prüft nicht, ob die Forderung besteht. Wenn Sie nicht widersprechen, kann deshalb auch eine Forderung vollstreckt werden, die es gar nicht gibt. Gerade wenn Sie die Forderung für falsch halten, müssen Sie also widersprechen.


Ohne Widerspruch kann der Gläubiger einen Vollstreckungs­bescheid beantragen. Er wirkt wie ein Urteil: Der Gläubiger kann damit pfänden lassen, etwa Ihr Konto oder Ihren Lohn. Gegen den Vollstreckungs­bescheid bleibt noch der Einspruch, wieder innerhalb von zwei Wochen, beim Arbeitsgericht innerhalb einer Woche. Der Einspruch stoppt eine Pfändung aber nicht automatisch.

Ist die Forderung berechtigt?


Ein Widerspruch führt zu einem normalen Gerichtsverfahren, und das kostet zusätzlich Geld. Ist die Forderung berechtigt, kann es günstiger sein, zu zahlen oder mit dem Gläubiger eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Lassen Sie im Zweifel prüfen, bevor Sie sich entscheiden. Die Zeit dafür ist knapp.

Vorsicht vor Fälschungen


Ein echter Mahnbescheid kommt immer per Post vom Amtsgericht, im gelben Umschlag und mit Widerspruchs­vordruck, niemals per E-Mail. Die Zahlung geht an den Gläubiger, nicht an das Gericht. Sind Sie unsicher, fragen Sie beim genannten Gericht nach. Verwenden Sie dafür die Kontaktdaten aus dem Internet, nicht die aus dem Schreiben.

Für Gläubiger


Auch Vermieter mit Mietrückstand oder Arbeitnehmer mit offenem Lohn können einen Mahnbescheid beantragen. Das ist schnell und günstig, wenn der Schuldner die Forderung voraussichtlich nicht bestreitet. Rechnen Sie mit Streit, ist oft gleich die Klage der bessere Weg. Ein Mahnbescheid hemmt außerdem die Verjährung.

Ich unterstütze Sie


Ich prüfe, ob Sie einem Mahnbescheid widersprechen sollten, und vertrete Sie im anschließenden Verfahren. Gläubigern helfe ich, ihre Forderung durchzusetzen.


Rufen Sie mich an unter 04242 57487-57 oder schreiben Sie mir an info@kanzlei-kalweit.de.