Verkehrsrecht

Verkehrsrecht

Ich berate und vertrete Sie gerne in allen Fragen des Verkehrszivilrechts, des Verkehrsordnungswirdrigkeitenrechts und des Verkehrsstrafrechts und unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer Schadensersatzforderung.

Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls haben Sie viele Rechte.

Bei einem Sachschaden haben Sie zum Beispiel das Recht, frei zu wählen, ob SIe den Schaden überhaupt reparieren lassen wollen, wenn ja, in welcher Form das geschehen soll und auch in welcher Werkstatt.

Bei körperlichen Schäden haben zum Beispiel nicht nur Anspruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld, sondern auch auf Ersatz für Ihren Verdienstausfall.

"Nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch geltend machen!"

Verkehrsrecht


Ich berate und vertrete Sie gerne in allen Fragen des Verkehrszivilrechts, des Verkehrsordnungswirdrigkeiten-rechts und des Verkehrsstrafrechts und unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer Schadensersatzforderung.

Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls haben Sie viele Rechte.

Bei einem Sachschaden haben Sie zum Beispiel das Recht, frei zu wählen, ob SIe den Schaden überhaupt reparieren lassen wollen, wenn ja, in welcher Form das geschehen soll und auch in welcher Werkstatt.

Bei körperlichen Schäden haben zum Beispiel nicht nur Anspruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld, sondern auch auf Ersatz für Ihren Verdienstausfall.

"Nur wer seine Rechte kennt, kann Sie auch geltend machen."

So verhalten Sie sich richtig, wenn Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt sind:

Bleiben Sie am Unfallort:

Selbst bei Parkremplern reicht es keineswegs aus, dem Besitzer des beschädigten Fahrzeugs ohne angemessene Wartezeit einfach einen Zettel mit Adresse und Telefonnummer hinter den Schweibenwischer zu stecken und dann weiterzufahren. Dies ist im Sinne des Gesetzes schon Unfallflucht und strafbar.

Sichern Sie Beweise:

Fotografieren Sie die Situation am Unfallort. Oft genug fahren die Unfallbeteiligten Ihre Fahrzeuge an den Straßenrand, ohne vorher die Unfallsituation fotografiert zu haben. Dadurch geht eventuell wichtiges Beweismaterial verloren.

Schreiben Sie sich persönliche Daten von Zeugen auf, sprechen Sie Passanten an. Fragen Sie wer etwas geshen hat.

Tauschen Sie nicht nur Telefonnummern aus:
Damit Sie nach einem Unfall nicht das Nachsehen haben, sollten Sie die Polizei anrufen, um den Unfall aufzunehmen. Dies ist auch schon bei Blechschäden zu empfehlen, besonders dann wenn schon am Unfallort streitig ist, wer den Unfall verursacht hat.

Notieren Sie sich immer:
- das Datum, die Uhrzeit und den Ort des Unfalls
- die persönlichen Daten Ihres Unfallgegners
- die wichtigsten Fakten zum gegnerischen Fahrzeug, wie Kennzeichen, Fabrikat etc.
- den Namen der Versicherung, die Versicherungsnummer
- wenn Ihr Unfallgegner nicht Halter des Fahrzeugs ist: die persönlichen Daten des Fahrzeughalters

So verhalten Sie sich richtig, wenn Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt sind:


Bleiben Sie am Unfallort

Selbst bei Parkremplern reicht es keineswegs aus, dem Besitzer des beschädigten Fahrzeugs ohne angemessene Wartezeit einfach einen Zettel mit Adresse und Telefonnummer hinter den Schweibenwischer zu stecken und dann weiterzufahren. Dies ist im Sinne des Gesetzes schon Unfallflucht und strafbar.

Sichern Sie Beweise

Fotografieren Sie die Situation am Unfallort. Oft genug fahren die Unfallbeteiligten Ihre Fahrzeuge an den Straßenrand, ohne vorher die Unfallsituation fotografiert zu haben. Dadurch geht eventuell wichtiges Beweismaterial verloren.

Schreiben Sie sich persönliche Daten von Zeugen auf, sprechen Sie Passanten an. Fragen Sie wer etwas geshen hat.

Tauschen Sie nicht nur Telefonnummern aus

Damit Sie nach einem Unfall nicht das Nachsehen haben, sollten Sie die Polizei anrufen, um den Unfall aufzunehmen. Dies ist schon bei Blech-schäden zu empfehlen, besonders dann wenn schon am Unfallort streitig ist, wer den Unfall verursacht hat.

Notieren Sie sich immer:

- das Datum, die Uhrzeit und den Ort des Unfalls

- die persönlichen Daten Ihres Unfallgegners

- die wichtigsten Fakten zum gegnerischen Fahrzeug, wie Kennzeichen, Fabrikat etc.

- den Namen der Versicherung, die Versicherungsnummer

- wenn Ihr Unfallgegner nicht Halter des Fahrzeugs ist: die persönlichen Daten des Fahrzeughalters
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