Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Zu allen Problemfeldern eines Arbeitsverhältnisses berate ich Sie gerne wie z.B.
  • Kündigung des Arbeitsverhältnisses,
  • Abmahnungen,
  • Abschluss eines Arbeitsvertrages,
  • vertraglich vereinbarte Probezeit,
  • Versetzung, Höher- oder Herabstufung, 
  • Arbeitszeit, Überstunden und Mehrarbeit, 
  • Weihnachts- und Urlaubsgeld, 
  • Urlaub und Urlaubsentgelt
Ich kläre Sie darüber auf, welche Rechte Sie selbst wahrnehmen können, welche Sie lieber über Ihren Betriebsrat einfordern lassen und wenn es notwendig ist, mache Ihre Rechte vor Gericht geltend.

Kündigung?

Wurde Ihnen von Ihrem Arbeitgeber gekündigt, ist dies erst einmal ein Schock. Nicht immer ist die Kündigung rechtens und Sie als Arbeitnehmer können dagegen vorgehen, mit einer Kündigungs-schutzklage. 

Wie eine Kündigungsschutzklage funktioniert erkläre ich Ihnen gerne und prüfe für Sie, ob sich eine Klage in Ihrem Fall lohnt, um die Kündigung doch noch abzuwenden oder um zumindest eine Abfindung zu erhalten.

Wenn Sie gegen eine Kündigung vorgehen wollen, müssen Sie schnell handeln! Eine Kündigungsschutzklage muss in den meisten Fällen innerhalb von drei Wochen nach dem Zugang der Kündigung beim Gericht eingereicht werden.

Arbeitszeugnisuer Titel

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben Sie als Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Sie haben die Wahl, ob Sie ein einfaches Zeugnis oder ein qualifiziertes Arbeitszeugnis haben wollen. Ein einfaches Zeugnis benennt die Art und die Dauer der Beschäftigung. Ein qualifiziertes Zeugnis enthält darüber hinaus auch Aussagen zu Ihrer Leistung und Ihrem Verhalten.

Auch während des laufenden Arbeitsverhältnisses haben Sie einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, das sogenannte Zwischenzeugnis.

Grundsätzlich gilt, ein Arbeitszeugnis muss alle wesentlichen Tatsachen und Bewertungen enthalten, die für die Beurteilung des Arbeitnehmers von Bedeutung sind, kurz um, alles was für einen  potenziellen neuen Arbeitgeber von Interesse ist.

Zwar steht dem Arbeitgeber ein gewisser Beurteilungsspielraum zu, aber ein Zeugnis muss wahrheitsgemäß und wohlwollend sein.

Sind Sie als Arbeitnehmer nicht mit den Aussagen im Arbeitszeugnis einverstanden, können Sie das Zeugnis gerichtlich anfechten. 

Arbeitsrecht


Zu allen Problemfeldern eines Arbeitsverhältnisses berate ich Sie gerne wie z.B.
  • Kündigung des Arbeitsverhältnisses,
  • Abmahnungen,
  • Abschluss eines Arbeitsvertrages,
  • vertraglich vereinbarte Probezeit,
  • Versetzung, Höher- oder Herabstufung, 
  • Arbeitszeit, Überstunden und Mehrarbeit, 
  • Weihnachts- und Urlaubsgeld, 
  • Urlaub und Urlaubsentgelt
Ich kläre Sie darüber auf, welche Rechte Sie selbst wahrnehmen können, welche Sie lieber über Ihren Betriebsrat einfordern lassen und wenn es notwendig ist, mache Ihre Rechte vor Gericht geltend.

Kündigung?


Wurde Ihnen von Ihrem Arbeitgeber gekündigt, ist dies erst einmal ein Schock. Nicht immer ist die Kündigung rechtens und Sie als Arbeitnehmer können dagegen vorgehen, mit einer Kündigungsschutzklage. 

Wie eine Kündigungsschutzklage funktioniert erkläre ich Ihnen gerne und prüfe für Sie, ob sich eine Klage in Ihrem Fall lohnt, um die Kündigung doch noch abzuwenden oder um zumindest eine Abfindung zu erhalten.

Wenn Sie gegen eine Kündigung vorgehen wollen, müssen Sie schnell handeln! Eine Kündigungsschutz-klage muss in den meisten Fällen innerhalb von drei Wochen nach dem Zugang der Kündigung beim Gericht eingereicht werden.

Arbeitszeugnis

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben Sie als Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Sie haben die Wahl, ob Sie ein einfaches Zeugnis oder ein qualifiziertes Arbeitszeugnis haben wollen. Ein einfaches Zeugnis benennt die Art und die Dauer der Beschäftigung. Ein qualifiziertes Zeugnis enthält darüber hinaus auch Aussagen zu Ihrer Leistung und Ihrem Verhalten.

Auch während des laufenden Arbeitsverhältnisses haben Sie einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, das sogenannte Zwischenzeugnis.

Grundsätzlich gilt, ein Arbeitszeugnis muss alle wesentlichen Tatsachen und Bewertungen enthalten, die für die Beurteilung des Arbeitnehmers von Bedeutung sind, kurz um, alles was für einen potenziellen neuen Arbeitgeber von Interesse ist.

Zwar steht dem Arbeitgeber ein gewisser Beurteilungsspielraum zu, aber ein Zeugnis muss wahrheitsgemäß und wohlwollend sein.

Sind Sie als Arbeitnehmer nicht mit den Aussagen im Arbeitszeugnis einverstanden, können Sie das Zeugnis gerichtlich anfechten. 
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