Erstberatung

Erstberatung

Auch sehr kurze und allem Anschein nach einfach gelagerte Sachverhalte müssen sorgfältig mit dem Mandanten besprochen und bearbeitet werden. Egal wie kurz die Frage sein mag, oder wie charmant sie formuliert wird. Eine kostenlose individuelle Rechtsberatung kann ich aus diesem Grund nicht anbieten. 

Wenn Sie auf der Suche nach dem für Sie passenden Rechtsanwalt sind, können Sie natürlich erst einmal völlig unverbindlich mit mir sprechen. 
Für eine erste grobe Einschätzung, ob es für Sie wirtschaftlich sinnvoll ist, mich zu beauftragen und ob überhaupt eine Aussicht auf Erfolg besteht, berechne ich Ihnen nichts.

Kostenpflichtig wird es, sobald eine Rechtsberatung gewünscht wird, oder wenn Sie mir z.B. mehrseitige Dokumente zur Prüfung vorlegen. In diesem Fall sage ich Ihnen natürlich ausdrücklich, bevor Kosten entstehen.

Die Höhe der Kosten für eine anwaltliche Erstberatung sind für einen Verbraucher nach § 34 Rechtsanwaltsvergütungs-gesetz auf maximal 190,00 € netto begrenzt. Wenn die Beratung telefonisch oder auch per E-Mail erfolgt, kommt eine Auslagenpauschale in Höhe von maximal 20,00 € hinzu, zzgl. MwSt errechnet sich so ein Maximalbetrag in Höhe von 249,90 €. 

Die konkrete Höhe der Kosten für eine Erstberatung hängen von den Umständen des Einzelfalls ab. Vor Beginn der Beratung bespreche ich deshalb mit Ihnen die anfallenden Kosten, so dass Sie vorher entscheiden können, ob die Beratung für Sie so in Frage kommt . 

Eine Erstberatung umfasst die Erteilung eines mündlichen oder schriftlichen Rates oder einer Auskunft. Erläuterungen zu den möglichen Kosten für eine über eine Erstberatung hinausgehende Beauftragung finden Sie hier.
Auch sehr kurze und allem Anschein nach einfach gelagerte Sachverhalte müssen sorgfältig mit dem Mandanten besprochen und bearbeitet werden. Egal wie kurz die Frage sein mag, oder wie charmant sie formuliert wird. Eine kostenlose individuelle Rechtsberatung kann ich aus diesem Grund nicht anbieten. 

Wenn Sie auf der Suche nach dem für Sie passenden Rechtsanwalt sind, können Sie natürlich erst einmal völlig unverbindlich mit mir sprechen. 
Für eine erste grobe Einschätzung, ob es für Sie wirtschaftlich sinnvoll ist, mich zu beauftragen und ob überhaupt eine Aussicht auf Erfolg besteht, berechne ich Ihnen nichts.

Kostenpflichtig wird es, sobald eine Rechtsberatung gewünscht wird, oder wenn Sie mir z.B. mehrseitige Dokumente zur Prüfung vorlegen. In diesem Fall sage ich Ihnen natürlich ausdrücklich, bevor Kosten entstehen.

Die Höhe der Kosten für eine anwaltliche Erstberatung sind für einen Verbraucher durch § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz auf maximal 190,00 € netto begrenzt. Wenn die Beratung telefonisch oder auch per E-Mail erfolgt, kommt eine Auslagenpauschale in Höhe von maximal 20,00 € hinzu, zzgl. MwSt errechnet sich so der Maximalbetrag in Höhe von 249,90 €. 

Die konkrete Höhe der Kosten für eine Erstberatung hängen von den Umständen des Einzelfalls ab. Vor Beginn der Beratung bespreche ich mit Ihnen deshalb die Kosten mit Ihnen, so dass Sie vorher entscheiden können, ob die Beratung für Sie so in Frage kommt. 

Eine Erstberatung umfasst die Erteilung eines mündlichen oder schriftlichen Rates oder einer Auskunft. Erläuterungen zu den möglichen Kosten für eine über eine Erstberatung hinausgehende Beauftragung finden Sie hier.
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