Anhörungsbogen: Wie ein Satz das Bußgeld verdoppeln kann


Viele wollen auf dem Anhörungsbogen erklären, wie es zu dem Verstoß kam. Das ist verständlich, kann aber teuer werden. Wer die falschen Worte wählt, macht aus einem fahrlässigen Verstoß einen vorsätzlichen, und dann verdoppelt sich das Bußgeld.

Warum Vorsatz so teuer ist


Die Beträge im Bußgeldkatalog gelten für fahrlässige Verstöße, also für ein Versehen. Wer vorsätzlich handelt, muss in der Regel das Doppelte zahlen. Das gilt für alle Verstöße, bei denen der Regelsatz über 55 Euro liegt. Aus 200 Euro werden so 400 Euro.

Was Vorsatz bedeutet


Vorsätzlich handelt, wer weiß, dass er gegen eine Regel verstößt, und das will oder zumindest in Kauf nimmt. Wer ein Schild übersehen hat, handelt fahrlässig. Wer das Schild gesehen hat und trotzdem zu schnell fährt, handelt vorsätzlich.

Wie die Behörde den Vorsatz beweist


Was im Kopf des Fahrers vorging, kann die Behörde nicht sehen. Sie schließt aus den Umständen darauf, etwa aus der Höhe der Überschreitung. Bei deutlichen Überschreitungen, nach manchen Gerichten schon ab etwa 40 Prozent, wird Vorsatz oft angenommen. Den einfachsten Beweis liefert aber häufig der Betroffene selbst, nämlich mit seinen eigenen Angaben auf dem Anhörungsbogen.

Typische Sätze, die gefährlich werden können


– „Ich hatte es eilig, weil ich zu einem Termin musste.“

– „Ich fahre die Strecke jeden Tag.“

– „Ich habe das Schild gesehen, dachte aber, es gilt nur für Lkw.“

– „Die Ampel war schon rot, ich wollte aber nicht mehr bremsen.“

Gut gemeint, aber jeder dieser Sätze kann als Eingeständnis gelesen werden, dass Sie den Verstoß bewusst begangen haben.

Neue Vorwürfe durch die eigene Erklärung


Manche Erklärung liefert der Behörde sogar einen Verstoß, von dem sie vorher nichts wusste. Ein Beispiel: Vorgeworfen wird nur eine Geschwindigkeitsüberschreitung. Auf dem Anhörungsbogen schreibt der Betroffene: „Ich habe kurz auf das Handy geschaut und dabei nicht auf den Tacho geachtet.“ Damit hat er einen Handyverstoß eingeräumt, der bisher gar nicht im Raum stand. Die Handynutzung am Steuer kostet allein schon 100 Euro und einen Punkt. Aus einem Vorwurf werden so zwei.

Auch nach einem Einspruch


Legen Sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch ein, ist das Gericht nicht an den Bescheid gebunden. Es kann auch von Vorsatz ausgehen und ein höheres Bußgeld festsetzen, als im Bescheid stand. Was Sie auf dem Anhörungsbogen geschrieben haben, liegt dem Gericht dann vor.

Was Sie tun sollten


– Machen Sie die Angaben zur Person. Diese sind Pflicht.

– Äußern Sie sich zum Vorwurf nicht, bevor Sie die Akte kennen. Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

– Schreiben Sie keine Erklärungen oder Entschuldigungen auf den Bogen.

– Prüfen Sie im Bußgeldbescheid, ob dort „vorsätzlich“ steht.

Mehr zum Anhörungsbogen lesen Sie unter „Anhörungsbogen erhalten – was jetzt?“.

Ich unterstütze Sie


Ich beantrage Einsicht in die Bußgeldakte und prüfe, ob die Behörde Vorsatz überhaupt belegen kann. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob und was Sie erklären.


Rufen Sie mich an unter 04242 57487-57, schreiben Sie mir an info@kanzlei-kalweit.de oder nutzen Sie das Kontaktformular.

Anhörungsbogen: Wie ein Satz das Bußgeld verdoppeln kann


Viele wollen auf dem Anhörungsbogen erklären, wie es zu dem Verstoß kam. Das ist verständlich, kann aber teuer werden. Wer die falschen Worte wählt, macht aus einem fahrlässigen Verstoß einen vorsätzlichen, und dann verdoppelt sich das Bußgeld.

Warum Vorsatz so teuer ist


Die Beträge im Bußgeldkatalog gelten für fahrlässige Verstöße, also für ein Versehen. Wer vorsätzlich handelt, muss in der Regel das Doppelte zahlen. Das gilt für alle Verstöße, bei denen der Regelsatz über 55 Euro liegt. Aus 200 Euro werden so 400 Euro.

Was Vorsatz bedeutet


Vorsätzlich handelt, wer weiß, dass er gegen eine Regel verstößt, und das will oder zumindest in Kauf nimmt. Wer ein Schild übersehen hat, handelt fahrlässig. Wer das Schild gesehen hat und trotzdem zu schnell fährt, handelt vorsätzlich.

Wie die Behörde den Vorsatz beweist


Was im Kopf des Fahrers vorging, kann die Behörde nicht sehen. Sie schließt aus den Umständen darauf, etwa aus der Höhe der Überschreitung. Bei deutlichen Überschreitungen, nach manchen Gerichten schon ab etwa 40 Prozent, wird Vorsatz oft angenommen. Den einfachsten Beweis liefert aber häufig der Betroffene selbst, nämlich mit seinen eigenen Angaben auf dem Anhörungsbogen.

Typische Sätze, die gefährlich werden können


– „Ich hatte es eilig, weil ich zu einem Termin musste.“

– „Ich fahre die Strecke jeden Tag.“

– „Ich habe das Schild gesehen, dachte aber, es gilt nur für Lkw.“

– „Die Ampel war schon rot, ich wollte aber nicht mehr bremsen.“

Gut gemeint, aber jeder dieser Sätze kann als Eingeständnis gelesen werden, dass Sie den Verstoß bewusst begangen haben.

Neue Vorwürfe durch die eigene Erklärung


Manche Erklärung liefert der Behörde sogar einen Verstoß, von dem sie vorher nichts wusste. Ein Beispiel: Vorgeworfen wird nur eine Geschwindigkeitsüberschreitung. Auf dem Anhörungsbogen schreibt der Betroffene: „Ich habe kurz auf das Handy geschaut und dabei nicht auf den Tacho geachtet.“ Damit hat er einen Handyverstoß eingeräumt, der bisher gar nicht im Raum stand. Die Handynutzung am Steuer kostet allein schon 100 Euro und einen Punkt. Aus einem Vorwurf werden so zwei.

Auch nach einem Einspruch


Legen Sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch ein, ist das Gericht nicht an den Bescheid gebunden. Es kann auch von Vorsatz ausgehen und ein höheres Bußgeld festsetzen, als im Bescheid stand. Was Sie auf dem Anhörungsbogen geschrieben haben, liegt dem Gericht dann vor.

Was Sie tun sollten


– Machen Sie die Angaben zur Person. Diese sind Pflicht.

– Äußern Sie sich zum Vorwurf nicht, bevor Sie die Akte kennen. Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

– Schreiben Sie keine Erklärungen oder Entschuldigungen auf den Bogen.

– Prüfen Sie im Bußgeldbescheid, ob dort „vorsätzlich“ steht.

Mehr zum Anhörungsbogen lesen Sie unter „Anhörungsbogen erhalten – was jetzt?“.

Ich unterstütze Sie


Ich beantrage Einsicht in die Bußgeldakte und prüfe, ob die Behörde Vorsatz überhaupt belegen kann. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob und was Sie erklären.


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