Ablauf eines Gerichtsverfahrens – was Sie erwartet
Viele Menschen waren noch nie vor Gericht. Entsprechend groß ist oft die Unsicherheit. Hier lesen Sie, wie ein Zivilprozess in der Regel abläuft und was beim Arbeitsgericht und im Bußgeldverfahren anders ist.
Vor dem Gericht
Viele Streitigkeiten lassen sich ohne Gericht lösen. Gelingt keine Einigung, bleibt der Weg zum Gericht. Wer klagt, ist der Kläger. Wer verklagt wird, ist der Beklagte.
Welches Gericht zuständig ist
Geht es um bis zu 10.000 Euro, ist in der Regel das Amtsgericht zuständig. Streitigkeiten über eine Mietwohnung gehören immer vor das Amtsgericht. Bei höheren Beträgen entscheidet das Landgericht. Dort müssen sich beide Seiten durch einen Anwalt vertreten lassen. Streit aus einem Arbeitsverhältnis gehört vor das Arbeitsgericht.
Die Klage
Das Verfahren beginnt mit einer schriftlichen Klage. Das Gericht stellt sie dem Beklagten zu, meist in einem gelben Umschlag. Heben Sie den Umschlag auf: Auf ihm steht das Datum der Zustellung, und ab diesem Tag laufen die Fristen.
Wenn Sie verklagt werden
Das Gericht setzt Ihnen Fristen, um auf die Klage zu antworten. In den meisten Verfahren setzt das Gericht zuerst eine sogenannte Notfrist von zwei Wochen: Bis dahin müssen Sie mitteilen, dass Sie sich gegen die Klage verteidigen wollen. Eine Notfrist kann nicht verlängert werden, auch nicht auf Antrag und auch nicht mit Zustimmung der Gegenseite. Wer sie versäumt, riskiert ein Versäumnisurteil. Dann verliert man den Prozess, ohne dass das Gericht die Sache geprüft hat. Gegen ein Versäumnisurteil können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Auch das ist eine Notfrist.
Danach folgt eine zweite Frist für die Klageerwiderung. In ihr müssen Sie im Einzelnen darlegen, was Sie der Klage entgegensetzen. Diese Frist kann das Gericht auf Antrag verlängern, wenn es dafür erhebliche Gründe gibt. Den Antrag müssen Sie stellen, bevor die Frist abläuft. Was Sie zu spät vortragen, kann das Gericht unberücksichtigt lassen. Werden Sie deshalb sofort tätig.
Schriftsätze und Beweise
Beide Seiten tragen ihre Sicht schriftlich vor und benennen ihre Beweise, zum Beispiel Zeugen, Urkunden oder Fotos. Was Sie früh tun sollten, lesen Sie unter Beweise sichern.
Die mündliche Verhandlung
In der Verhandlung bespricht das Gericht den Fall mit beiden Seiten. Zu Beginn versucht es, eine gütliche Einigung zu erreichen. Oft ordnet das Gericht an, dass Sie persönlich erscheinen. Dann müssen Sie kommen, auch wenn Sie anwaltlich vertreten sind.
Die Beweisaufnahme
Über Tatsachen, die beide Seiten gleich schildern, muss das Gericht keinen Beweis erheben. Es legt sie seiner Entscheidung einfach zugrunde. Anders ist es, wenn eine Seite etwas behauptet und die andere es bestreitet. Dann ist die Tatsache streitig. Kommt es für die Entscheidung auf eine solche Tatsache an, erhebt das Gericht Beweis. Es hört Zeugen, liest Urkunden oder beauftragt einen Sachverständigen. Dafür gibt es häufig einen weiteren Termin.
Vergleich oder Urteil
Viele Verfahren enden mit einem Vergleich. Beide Seiten geben dabei etwas nach, und der Streit ist erledigt. Kommt kein Vergleich zustande, entscheidet das Gericht durch Urteil.
Berufung
Gegen ein Urteil ist oft die Berufung möglich. Sie muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils eingelegt werden. Auch das ist eine Notfrist, die sich nicht verlängern lässt. Voraussetzung ist in der Regel, dass es um mehr als 1.000 Euro geht oder das Gericht die Berufung zulässt. In der Berufung müssen Sie sich durch einen Anwalt vertreten lassen.
Beim Arbeitsgericht
Am Arbeitsgericht geht es meist schneller. Wenige Wochen nach der Klage findet ein Gütetermin statt. Dort sitzt nur der vorsitzende Richter, und viele Verfahren enden schon hier mit einer Einigung. Gelingt sie nicht, folgt ein Kammertermin. Dort entscheidet der vorsitzende Richter zusammen mit zwei ehrenamtlichen Richtern. Wer sich gegen eine Kündigung wehren will, muss innerhalb von drei Wochen klagen. Mehr dazu unter Kündigung erhalten.
Im Bußgeldverfahren
Legen Sie gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch ein, entscheidet am Ende das Amtsgericht. Es gibt eine Hauptverhandlung, zu der Sie grundsätzlich persönlich erscheinen müssen. Auf Antrag kann das Gericht Sie davon befreien. Mehr dazu unter Bußgeld und Ordnungswidrigkeiten.
Ich unterstütze Sie
Ich vertrete Sie vor Gericht, außergerichtlich und im Prozess. Ich sage Ihnen, welche Fristen gelten und wie Ihre Aussichten sind.
Rufen Sie mich an unter 04242 57487-57 oder schreiben Sie mir an info@kanzlei-kalweit.de.
Ablauf eines Gerichtsverfahrens – was Sie erwartet
Viele Menschen waren noch nie vor Gericht. Entsprechend groß ist oft die Unsicherheit. Hier lesen Sie, wie ein Zivilprozess in der Regel abläuft und was beim Arbeitsgericht und im Bußgeldverfahren anders ist.
Vor dem Gericht
Viele Streitigkeiten lassen sich ohne Gericht lösen. Gelingt keine Einigung, bleibt der Weg zum Gericht. Wer klagt, ist der Kläger. Wer verklagt wird, ist der Beklagte.
Welches Gericht zuständig ist
Geht es um bis zu 10.000 Euro, ist in der Regel das Amtsgericht zuständig. Streitigkeiten über eine Mietwohnung gehören immer vor das Amtsgericht. Bei höheren Beträgen entscheidet das Landgericht. Dort müssen sich beide Seiten durch einen Anwalt vertreten lassen. Streit aus einem Arbeitsverhältnis gehört vor das Arbeitsgericht.
Die Klage
Das Verfahren beginnt mit einer schriftlichen Klage. Das Gericht stellt sie dem Beklagten zu, meist in einem gelben Umschlag. Heben Sie den Umschlag auf: Auf ihm steht das Datum der Zustellung, und ab diesem Tag laufen die Fristen.
Wenn Sie verklagt werden
Das Gericht setzt Ihnen Fristen, um auf die Klage zu antworten. In den meisten Verfahren setzt das Gericht zuerst eine sogenannte Notfrist von zwei Wochen: Bis dahin müssen Sie mitteilen, dass Sie sich gegen die Klage verteidigen wollen. Eine Notfrist kann nicht verlängert werden, auch nicht auf Antrag und auch nicht mit Zustimmung der Gegenseite. Wer sie versäumt, riskiert ein Versäumnisurteil. Dann verliert man den Prozess, ohne dass das Gericht die Sache geprüft hat. Gegen ein Versäumnisurteil können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Auch das ist eine Notfrist.
Danach folgt eine zweite Frist für die Klageerwiderung. In ihr müssen Sie im Einzelnen darlegen, was Sie der Klage entgegensetzen. Diese Frist kann das Gericht auf Antrag verlängern, wenn es dafür erhebliche Gründe gibt. Den Antrag müssen Sie stellen, bevor die Frist abläuft. Was Sie zu spät vortragen, kann das Gericht unberücksichtigt lassen. Werden Sie deshalb sofort tätig.
Schriftsätze und Beweise
Beide Seiten tragen ihre Sicht schriftlich vor und benennen ihre Beweise, zum Beispiel Zeugen, Urkunden oder Fotos. Was Sie früh tun sollten, lesen Sie unter Beweise sichern.
Die mündliche Verhandlung
In der Verhandlung bespricht das Gericht den Fall mit beiden Seiten. Zu Beginn versucht es, eine gütliche Einigung zu erreichen. Oft ordnet das Gericht an, dass Sie persönlich erscheinen. Dann müssen Sie kommen, auch wenn Sie anwaltlich vertreten sind.
Die Beweisaufnahme
Über Tatsachen, die beide Seiten gleich schildern, muss das Gericht keinen Beweis erheben. Es legt sie seiner Entscheidung einfach zugrunde. Anders ist es, wenn eine Seite etwas behauptet und die andere es bestreitet. Dann ist die Tatsache streitig. Kommt es für die Entscheidung auf eine solche Tatsache an, erhebt das Gericht Beweis. Es hört Zeugen, liest Urkunden oder beauftragt einen Sachverständigen. Dafür gibt es häufig einen weiteren Termin.
Vergleich oder Urteil
Viele Verfahren enden mit einem Vergleich. Beide Seiten geben dabei etwas nach, und der Streit ist erledigt. Kommt kein Vergleich zustande, entscheidet das Gericht durch Urteil.
Berufung
Gegen ein Urteil ist oft die Berufung möglich. Sie muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils eingelegt werden. Auch das ist eine Notfrist, die sich nicht verlängern lässt. Voraussetzung ist in der Regel, dass es um mehr als 1.000 Euro geht oder das Gericht die Berufung zulässt. In der Berufung müssen Sie sich durch einen Anwalt vertreten lassen.
Beim Arbeitsgericht
Am Arbeitsgericht geht es meist schneller. Wenige Wochen nach der Klage findet ein Gütetermin statt. Dort sitzt nur der vorsitzende Richter, und viele Verfahren enden schon hier mit einer Einigung. Gelingt sie nicht, folgt ein Kammertermin. Dort entscheidet der vorsitzende Richter zusammen mit zwei ehrenamtlichen Richtern. Wer sich gegen eine Kündigung wehren will, muss innerhalb von drei Wochen klagen. Mehr dazu unter Kündigung erhalten.
Im Bußgeldverfahren
Legen Sie gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch ein, entscheidet am Ende das Amtsgericht. Es gibt eine Hauptverhandlung, zu der Sie grundsätzlich persönlich erscheinen müssen. Auf Antrag kann das Gericht Sie davon befreien. Mehr dazu unter Bußgeld und Ordnungswidrigkeiten.
Ich unterstütze Sie
Ich vertrete Sie vor Gericht, außergerichtlich und im Prozess. Ich sage Ihnen, welche Fristen gelten und wie Ihre Aussichten sind.
Rufen Sie mich an unter 04242 57487-57 oder schreiben Sie mir an info@kanzlei-kalweit.de.

