Haustiere in der Mietwohnung – was erlaubt ist
Stand: November 2026
Ob Hund, Katze oder Hamster: Viele Mieter möchten ein Haustier halten, und viele Vermieter fragen sich, ob sie das verbieten dürfen. Die Antwort hängt vom Tier, vom Mietvertrag und vom Einzelfall ab.
Kleintiere sind immer erlaubt
Hamster, Meerschweinchen, Wellensittiche oder Zierfische dürfen Sie ohne Erlaubnis halten. Voraussetzung ist, dass sie in Käfigen oder Aquarien leben und die Zahl der Tiere im üblichen Rahmen bleibt. Eine Klausel im Mietvertrag, die auch solche Tiere verbietet, ist insoweit unwirksam.
Hunde und Katzen: kein pauschales Verbot
Steht im vorgedruckten Mietvertrag, dass Hunde und Katzen generell verboten sind, ist diese Klausel unwirksam. Das heißt aber nicht, dass das Tier automatisch erlaubt ist. Es kommt dann auf eine Abwägung im Einzelfall an. Dabei zählen zum Beispiel die Größe und Art des Tieres, die Größe der Wohnung, die Interessen der anderen Mieter und wie der Vermieter es bisher im Haus gehandhabt hat.
Zustimmung des Vermieters
Viele Mietverträge sehen vor, dass der Vermieter einer Hunde- oder Katzenhaltung zustimmen muss. Eine solche Klausel ist zulässig. Der Vermieter darf die Zustimmung aber nicht willkürlich verweigern, sondern muss die Interessen beider Seiten abwägen. Fragen Sie am besten vor dem Einzug oder bevor das Tier einzieht, und lassen Sie sich die Erlaubnis schriftlich geben.
Wenn das Tier stört
Eine erteilte Erlaubnis gilt nicht unbegrenzt. Verursacht das Tier erhebliche Störungen, etwa durch ständiges Bellen, Verschmutzungen oder Gefahr für andere Hausbewohner, kann der Vermieter die Erlaubnis widerrufen.
Ohne Erlaubnis gehalten
Hält ein Mieter ein Tier, obwohl er dafür eine Erlaubnis bräuchte, kann der Vermieter ihn abmahnen und auf Unterlassung klagen. Setzt der Mieter die Tierhaltung trotz Abmahnung fort, kann das im äußersten Fall eine Kündigung rechtfertigen.
Schäden an der Wohnung
Für Schäden, die das Tier verursacht, haftet der Mieter, zum Beispiel für zerkratztes Parkett oder zerbissene Türrahmen. Das gilt, soweit die Schäden über eine normale Abnutzung hinausgehen. Der Vermieter kann solche Schäden nach dem Auszug mit der Mietkaution verrechnen.
Hunde in Niedersachsen
In Niedersachsen gelten für Hundehalter zusätzliche Pflichten nach dem Hundegesetz: eine Haftpflichtversicherung, ein Chip, die Anmeldung im zentralen Hunderegister und, bei erstmaliger Hundehaltung, ein Sachkundenachweis. Das hat mit dem Mietvertrag nichts zu tun, sollte aber vor der Anschaffung geklärt sein.
Ich unterstütze Sie
Ich prüfe für Mieter, ob sie ihr Tier halten dürfen, und für Vermieter, ob und wie sie die Tierhaltung untersagen können.
Rufen Sie mich an unter 04242 57487-57 oder schreiben Sie mir an info@kanzlei-kalweit.de.
Haustiere in der Mietwohnung – was erlaubt ist
Stand: November 2026
Ob Hund, Katze oder Hamster: Viele Mieter möchten ein Haustier halten, und viele Vermieter fragen sich, ob sie das verbieten dürfen. Die Antwort hängt vom Tier, vom Mietvertrag und vom Einzelfall ab.
Kleintiere sind immer erlaubt
Hamster, Meerschweinchen, Wellensittiche oder Zierfische dürfen Sie ohne Erlaubnis halten. Voraussetzung ist, dass sie in Käfigen oder Aquarien leben und die Zahl der Tiere im üblichen Rahmen bleibt. Eine Klausel im Mietvertrag, die auch solche Tiere verbietet, ist insoweit unwirksam.
Hunde und Katzen: kein pauschales Verbot
Steht im vorgedruckten Mietvertrag, dass Hunde und Katzen generell verboten sind, ist diese Klausel unwirksam. Das heißt aber nicht, dass das Tier automatisch erlaubt ist. Es kommt dann auf eine Abwägung im Einzelfall an. Dabei zählen zum Beispiel die Größe und Art des Tieres, die Größe der Wohnung, die Interessen der anderen Mieter und wie der Vermieter es bisher im Haus gehandhabt hat.
Zustimmung des Vermieters
Viele Mietverträge sehen vor, dass der Vermieter einer Hunde- oder Katzenhaltung zustimmen muss. Eine solche Klausel ist zulässig. Der Vermieter darf die Zustimmung aber nicht willkürlich verweigern, sondern muss die Interessen beider Seiten abwägen. Fragen Sie am besten vor dem Einzug oder bevor das Tier einzieht, und lassen Sie sich die Erlaubnis schriftlich geben.
Wenn das Tier stört
Eine erteilte Erlaubnis gilt nicht unbegrenzt. Verursacht das Tier erhebliche Störungen, etwa durch ständiges Bellen, Verschmutzungen oder Gefahr für andere Hausbewohner, kann der Vermieter die Erlaubnis widerrufen.
Ohne Erlaubnis gehalten
Hält ein Mieter ein Tier, obwohl er dafür eine Erlaubnis bräuchte, kann der Vermieter ihn abmahnen und auf Unterlassung klagen. Setzt der Mieter die Tierhaltung trotz Abmahnung fort, kann das im äußersten Fall eine Kündigung rechtfertigen.
Schäden an der Wohnung
Für Schäden, die das Tier verursacht, haftet der Mieter, zum Beispiel für zerkratztes Parkett oder zerbissene Türrahmen. Das gilt, soweit die Schäden über eine normale Abnutzung hinausgehen. Der Vermieter kann solche Schäden nach dem Auszug mit der Mietkaution verrechnen.
Hunde in Niedersachsen
In Niedersachsen gelten für Hundehalter zusätzliche Pflichten nach dem Hundegesetz: eine Haftpflichtversicherung, ein Chip, die Anmeldung im zentralen Hunderegister und, bei erstmaliger Hundehaltung, ein Sachkundenachweis. Das hat mit dem Mietvertrag nichts zu tun, sollte aber vor der Anschaffung geklärt sein.
Ich unterstütze Sie
Ich prüfe für Mieter, ob sie ihr Tier halten dürfen, und für Vermieter, ob und wie sie die Tierhaltung untersagen können.
Rufen Sie mich an unter 04242 57487-57 oder schreiben Sie mir an info@kanzlei-kalweit.de.

