Probezeit für Fahranfänger – was bei einem Verstoß passiert


Wer seinen ersten Führerschein macht, ist zwei Jahre auf Probe. In dieser Zeit gelten strengere Regeln als für erfahrene Fahrer. Schon ein Verstoß kann ein Seminar und eine längere Probezeit zur Folge haben.

Zwei Jahre ab Erhalt des Führerscheins


Die Probezeit beginnt mit dem Tag, an dem Sie den Führerschein erhalten, und dauert zwei Jahre. Das gilt auch beim begleiteten Fahren ab 17.

Nur Verstöße mit Eintrag in Flensburg zählen


Nicht jeder Fehler hat Folgen für die Probezeit. Es zählen nur Verstöße, die in Flensburg eingetragen werden, also in der Regel ab einem Bußgeld von 60 Euro, und Straftaten. Das Gesetz unterscheidet dabei schwerwiegende A-Verstöße und weniger schwerwiegende B-Verstöße.


– A-Verstöße sind zum Beispiel: mehr als 20 km/h zu schnell, ein Rotlichtverstoß, das Handy am Steuer, Alkohol am Steuer oder Fahrerflucht.


– B-Verstöße sind zum Beispiel: abgefahrene Reifen, ungesicherte Ladung oder eine überfällige Hauptuntersuchung.

Null Promille


In der Probezeit und bis zum 21. Geburtstag gilt ein absolutes Alkoholverbot am Steuer. Schon ein Glas Bier kann einen A-Verstoß bedeuten.

Erster Verstoß: Seminar und vier Jahre Probezeit


Nach einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen ordnet die Führerscheinstelle ein Aufbauseminar an. Die Probezeit verlängert sich auf insgesamt vier Jahre. Nehmen Sie an dem Seminar nicht innerhalb der gesetzten Frist teil, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen.

Zweiter Verstoß: Verwarnung


Begehen Sie in der verlängerten Probezeit erneut einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße, werden Sie schriftlich verwarnt. Die Behörde legt Ihnen eine verkehrspsychologische Beratung nahe.

Dritter Verstoß: Führerschein weg


Kommt es danach zu einem weiteren Verstoß, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine neue gibt es frühestens nach drei Monaten.

Probezeit und Punkte


Die Maßnahmen der Probezeit gelten zusätzlich zu den Punkten in Flensburg. Wie das Punktesystem funktioniert, lesen Sie unter Punkte in Flensburg.

Wann sich ein Einspruch lohnt


Für Fahranfänger hängt viel von einem einzigen Bußgeldbescheid ab. Ob der Vorwurf zutrifft und richtig eingestuft ist, lässt sich oft erst nach Einsicht in die Akte sagen. Mehr dazu unter Bußgeld und Ordnungswidrigkeiten.

Ich unterstütze Sie


Ich prüfe Ihren Bußgeldbescheid und sage Ihnen, welche Folgen er für Ihre Probezeit hat und ob sich ein Einspruch lohnt.


Rufen Sie mich an unter 04242 57487-57 oder schreiben Sie mir an info@kanzlei-kalweit.de.

Probezeit für Fahranfänger – was bei einem Verstoß passiert


Wer seinen ersten Führerschein macht, ist zwei Jahre auf Probe. In dieser Zeit gelten strengere Regeln als für erfahrene Fahrer. Schon ein Verstoß kann ein Seminar und eine längere Probezeit zur Folge haben.

Zwei Jahre ab Erhalt des Führerscheins


Die Probezeit beginnt mit dem Tag, an dem Sie den Führerschein erhalten, und dauert zwei Jahre. Das gilt auch beim begleiteten Fahren ab 17.

Nur Verstöße mit Eintrag in Flensburg zählen


Nicht jeder Fehler hat Folgen für die Probezeit. Es zählen nur Verstöße, die in Flensburg eingetragen werden, also in der Regel ab einem Bußgeld von 60 Euro, und Straftaten. Das Gesetz unterscheidet dabei schwerwiegende A-Verstöße und weniger schwerwiegende B-Verstöße.


– A-Verstöße sind zum Beispiel: mehr als 20 km/h zu schnell, ein Rotlichtverstoß, das Handy am Steuer, Alkohol am Steuer oder Fahrerflucht.


– B-Verstöße sind zum Beispiel: abgefahrene Reifen, ungesicherte Ladung oder eine überfällige Hauptuntersuchung.

Null Promille


In der Probezeit und bis zum 21. Geburtstag gilt ein absolutes Alkoholverbot am Steuer. Schon ein Glas Bier kann einen A-Verstoß bedeuten.

Erster Verstoß: Seminar und vier Jahre Probezeit


Nach einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen ordnet die Führerscheinstelle ein Aufbauseminar an. Die Probezeit verlängert sich auf insgesamt vier Jahre. Nehmen Sie an dem Seminar nicht innerhalb der gesetzten Frist teil, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen.

Zweiter Verstoß: Verwarnung


Begehen Sie in der verlängerten Probezeit erneut einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße, werden Sie schriftlich verwarnt. Die Behörde legt Ihnen eine verkehrspsychologische Beratung nahe.

Dritter Verstoß: Führerschein weg


Kommt es danach zu einem weiteren Verstoß, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine neue gibt es frühestens nach drei Monaten.

Probezeit und Punkte


Die Maßnahmen der Probezeit gelten zusätzlich zu den Punkten in Flensburg. Wie das Punktesystem funktioniert, lesen Sie unter Punkte in Flensburg.

Wann sich ein Einspruch lohnt


Für Fahranfänger hängt viel von einem einzigen Bußgeldbescheid ab. Ob der Vorwurf zutrifft und richtig eingestuft ist, lässt sich oft erst nach Einsicht in die Akte sagen. Mehr dazu unter Bußgeld und Ordnungswidrigkeiten.

Ich unterstütze Sie


Ich prüfe Ihren Bußgeldbescheid und sage Ihnen, welche Folgen er für Ihre Probezeit hat und ob sich ein Einspruch lohnt.


Rufen Sie mich an unter 04242 57487-57 oder schreiben Sie mir an info@kanzlei-kalweit.de.