Krank im Urlaub – so bekommen Sie Ihre Urlaubstage zurück
Wer im Urlaub krank wird, verliert seine Urlaubstage nicht automatisch. Damit die Tage gutgeschrieben werden, müssen Sie aber einiges beachten.
Krankheitstage zählen nicht als Urlaub
Werden Sie während Ihres Urlaubs krank, werden die Tage, an denen Sie arbeitsunfähig sind, nicht auf Ihren Urlaub angerechnet. Sie bekommen diese Tage später nachgewährt. Das gilt für den gesetzlichen Mindesturlaub. Für zusätzlichen Urlaub aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag kann der Vertrag etwas anderes regeln.
Ohne ärztliche Bescheinigung geht es nicht
Die Tage werden nur gutgeschrieben, wenn Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit durch ein ärztliches Attest nachweisen. Sich nur unwohl zu fühlen reicht nicht. Gehen Sie deshalb schon am ersten Tag zum Arzt.
Sagen Sie sofort Bescheid
Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber unverzüglich mit, dass Sie krank sind und wie lange Sie voraussichtlich ausfallen. Das gilt auch im Urlaub.
Krank im Ausland
Auch eine Bescheinigung eines ausländischen Arztes wird grundsätzlich anerkannt. Aus ihr muss hervorgehen, dass Sie arbeitsunfähig sind, nicht nur, dass Sie krank sind. Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber auf schnellstem Weg mit, dass Sie arbeitsunfähig sind, wie lange voraussichtlich und wo Sie sich aufhalten. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, informieren Sie auch Ihre Krankenkasse.
Den Urlaub nicht einfach verlängern
Die nachgewährten Tage dürfen Sie nicht eigenmächtig an Ihren Urlaub anhängen. Sind Sie am Ende des Urlaubs wieder gesund, müssen Sie wie geplant zur Arbeit erscheinen. Wann Sie die Tage nachholen, stimmen Sie mit Ihrem Arbeitgeber ab. Wer einfach länger wegbleibt, riskiert eine Abmahnung.
Kur und Reha
Auch eine ärztlich verordnete Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation darf nicht auf den Urlaub angerechnet werden, wenn Sie für diese Zeit Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben.
Wenn das Jahr zu Ende geht
Ob nachgewährte Urlaubstage verfallen können, lesen Sie unter Resturlaub.
Für Arbeitgeber
Eine ärztliche Bescheinigung hat einen hohen Beweiswert, auch aus dem Ausland. Bestehen aber konkrete Zweifel, etwa weil die Krankmeldung genau an den Urlaub anschließt und die Umstände ungewöhnlich sind, kann dieser Beweiswert erschüttert sein.
Ich unterstütze Sie
Ich prüfe, ob Ihnen Urlaubstage zustehen oder ob eine Krankmeldung angezweifelt werden kann.
Rufen Sie mich an unter 04242 57487-57 oder schreiben Sie mir an info@kanzlei-kalweit.de.
Krank im Urlaub – so bekommen Sie Ihre Urlaubstage zurück
Wer im Urlaub krank wird, verliert seine Urlaubstage nicht automatisch. Damit die Tage gutgeschrieben werden, müssen Sie aber einiges beachten.
Krankheitstage zählen nicht als Urlaub
Werden Sie während Ihres Urlaubs krank, werden die Tage, an denen Sie arbeitsunfähig sind, nicht auf Ihren Urlaub angerechnet. Sie bekommen diese Tage später nachgewährt. Das gilt für den gesetzlichen Mindesturlaub. Für zusätzlichen Urlaub aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag kann der Vertrag etwas anderes regeln.
Ohne ärztliche Bescheinigung geht es nicht
Die Tage werden nur gutgeschrieben, wenn Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit durch ein ärztliches Attest nachweisen. Sich nur unwohl zu fühlen reicht nicht. Gehen Sie deshalb schon am ersten Tag zum Arzt.
Sagen Sie sofort Bescheid
Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber unverzüglich mit, dass Sie krank sind und wie lange Sie voraussichtlich ausfallen. Das gilt auch im Urlaub.
Krank im Ausland
Auch eine Bescheinigung eines ausländischen Arztes wird grundsätzlich anerkannt. Aus ihr muss hervorgehen, dass Sie arbeitsunfähig sind, nicht nur, dass Sie krank sind. Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber auf schnellstem Weg mit, dass Sie arbeitsunfähig sind, wie lange voraussichtlich und wo Sie sich aufhalten. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, informieren Sie auch Ihre Krankenkasse.
Den Urlaub nicht einfach verlängern
Die nachgewährten Tage dürfen Sie nicht eigenmächtig an Ihren Urlaub anhängen. Sind Sie am Ende des Urlaubs wieder gesund, müssen Sie wie geplant zur Arbeit erscheinen. Wann Sie die Tage nachholen, stimmen Sie mit Ihrem Arbeitgeber ab. Wer einfach länger wegbleibt, riskiert eine Abmahnung.
Kur und Reha
Auch eine ärztlich verordnete Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation darf nicht auf den Urlaub angerechnet werden, wenn Sie für diese Zeit Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben.
Wenn das Jahr zu Ende geht
Ob nachgewährte Urlaubstage verfallen können, lesen Sie unter Resturlaub.
Für Arbeitgeber
Eine ärztliche Bescheinigung hat einen hohen Beweiswert, auch aus dem Ausland. Bestehen aber konkrete Zweifel, etwa weil die Krankmeldung genau an den Urlaub anschließt und die Umstände ungewöhnlich sind, kann dieser Beweiswert erschüttert sein.
Ich unterstütze Sie
Ich prüfe, ob Ihnen Urlaubstage zustehen oder ob eine Krankmeldung angezweifelt werden kann.
Rufen Sie mich an unter 04242 57487-57 oder schreiben Sie mir an info@kanzlei-kalweit.de.

