Ratgeber Inkasso

Inkasso: Was ist erlaubt ?

Checkliste stilisiert, roter Haken in einem schwarzen Feld

Wenn ein Brief eines Inkassounternehmens ins Haus flattert, ist die Aufregung erst einmal groß. Das liegt vor allem daran, dass Inkassounternehmen unter dem Großteil der Bevölkerung einen schlechten Ruf genießen. Fakt ist, ausstehende Zahlungen können nicht nur für kleine und mittelständische Unternehmen, sondern auch für Privatpersonen existenzbedrohend sein. Ein Inkassounternehmen mit dem Einzug offener Forderungen zu beauftragen, ist in vielen Fällen überlebenswichtig.


Ein Brief eines Inkassounternehmens kann also auch einfach bedeuten, dass man vergessen hat eine Rechnung zu bezahlen.


Wenn Sie ein Schreiben eines Inkassounternehmens bekommen, sollten Sie sich zwei Fragen stellen:


Frage 1: Ist die Forderung berechtigt oder nicht?

Frage 2: Sind die geltend gemachten Inkasso-Kosten berechtigt oder nicht?

Frage 1: Ist die Forderung berechtigt oder nicht ?

Sie können die erste Frage "Besteht eine berechtigte Forderung?" mit einem klaren "JA" beantworten, dann sollten Sie diese begleichen, bevor noch höhere Kosten entstehen.

Wenn Sie von der im Inkassoschreiben genannten Forderung noch nie etwas gehört haben, wenn zum Beispiel Kosten für ein Zeitungsabonnement gefordert werden, dass Sie nie abgeschlossen haben, könnte es sich um eine Betrugsmasche handeln. Kriminelle versuchen immer wieder mit falschen Inkassoschreiben Geld zu machen.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine Forderung berechtigt oder unberechtigt ist, sollten Sie rechtzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Vor allem auch  dann, wenn ein Inkassounternehmen auf Ihren Widerspruch nicht reagiert und Ihnen weitere Zahlungsaufforderungen zu sendet.
Sie kennen die genannte Forderung, aber es handelt sich dabei zum Beispiel um eine Forderung für einen Telefon- oder Internetanschluss der nicht richtig funktioniert, dann sollten Sie der Aufforderung des Inkassounternehmens schriftlich widersprechen. Ihren Widerspruch sollten Sie genau begründen und per Einschreiben an das Inkassounternehmen senden. Gerade in größeren Unternehmen ist es Standard ein Inkassounternehmen zu beauftragen.  
stilisiertes Männchen mit Ausrufezeichen - Achtung! Tipp!

Wenn Sie Zweifel an der Seriosität eines Inkassounternehmens haben, können Sie im Rechtsdienstleistungsregister nachschauen, ob das Inkassounternehmen aufgeführt wird.  Finden Sie das von Ihnen gesuchte Inkassounternehmen hier nicht, ist größte Vorsicht geboten, da sich jedes Inkassounternehmen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz bei der zuständigen Aufsichtsbehörde registrieren lassen muss.

Frage 2: Sind die geltend gemachten Inkasso-Kosten berechtigt oder nicht ?

Inkasso-Kosten hängen nicht von der Willkür der einzelnen Inkassounternehmen ab! Grundsätzlich haben alle Gläubiger gegenüber den Schuldnern eine sogenannte Schadensminderungspflicht. Dass heißt, der Gläubiger darf seine Forderung nur auf die günstigste Art durchsetzen. 

Die Kosten für ein Inkassounternehmen dürfen deshalb nicht höher sein als die Kosten die auf einen mit der gleichen Leistung beauftragten Rechtsanwalt entfallen würden.

Bei einer Forderung von bis zu 500,00 €, darf ein Inkassounternehmen daher maximal eine Gebühr in Höhe von 58,50 € für seine Beauftragung berechnen. Bei einer Forderung bis 1000,00 € dürfen maximal 104,00 € an Gebühren anfallen. Zu diesen Gebühren kommen noch die Mehrwertsteuer und die sogenannten Auslagen für Post und Telekommunikation. Die Pauschale darf in Höhe von 20 % der  Gebühr betragen, aber nie mehr als 20,00 €. 

Soweit das Inkassounternehmen weitere Kosten berechnet, zum Beispiel Kosten für eine Rücklastschrift, oder für eine Adressermittlung muss das Inkassounternehmen nachweisen wie diese entstanden sind.

Kosten wie zum Beispiel Kontoführungsgebühren sind unzulässig und müssen nicht gezahlt werden.
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