Forderungsabwehr

Forderungsabwehr

Forderungsabwehr
In meiner beruflichen Praxis habe ich leider immer häufiger mit unberechtigten und überhöhten Forderungen zu tun. Immer mehr Firmen "generieren" Forderungen praktisch aus dem Nichts und lassen diese von Inkassounternehmen oder durch sogenannte "Mahnanwälte" eintreiben.

Die ursprüngliche Forderung wird dabei durch überhöhte Mahnkosten, Kosten für eine Bankrücklastschrift, Verzugszinsen, Inkassogebühren oder Rechtsanwaltsgebühren vervielfacht.

Viele dieser aufgeschlagenen Kosten sind meiner Erfahrung nach zu hoch angesetzt oder werden zu Unrecht geltend gemacht. 

Setzt der Schuldner sich zur Wehr, bekommt er meist nur ein Antwortschreiben, das sich aus allerlei unpassenden Textbausteinen zusammen setzt.

Lassen Sie sich nicht einschüchtern! 

In den meisten Fällen hilft ein anwaltliches Schreiben, damit auf unberechtigte und überhöhte Forderungen verzichtet wird. Gerne prüfe ich für Sie, ob die gegen Sie geltend gemachte Forderung rechtmäßig ist und vertrete Ihre Interessen.
Falls Sie sich aus wirtschaftlichen Gründen keine Rechtsberatung leisten können, haben Sie womöglich einen Anspruch auf Beratungshilfe.  Die Beratungshilfe können Sie bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht beantragen. Weitere Informationen zum Thema Beratungshilfe finden Sie hier.

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Sie finden meine Kanzlei direkt an der B6. Die Kanzlei verfügt über Parkplätze direkt vor dem Gebäude. Der Zugang ist barrierefrei und mit dem Fahrstuhl auch stufenlos erreichbar. 
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