von websitebuilder 18. Juli 2018
Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt: Der Rundfunkbeitrag ist im Kern mit dem Grundgesetz vereinbar. Beanstandet wurde von dem Gericht allerdings die doppelte Belastung von den Menschen, die den Beitrag doppelt bezahlten müssen, weil Sie zwei Wohnungen besitzen. Dem Gesetzgeber wurde eine Frist gesetzt, um diesen Mangel zu beheben.