Akteneinsicht

Akteneinsicht

schnell

Stellung des Antrags auf Akteneinsicht direkt nach Zahlungseingang.

einfach

Sie geben mir eine Vollmacht und alle zur Antragstellung notwendigen Daten. 
Ich stelle den Antrag und übersende Ihnen eine vollständige Kopie der Akte.

preiswert

Ich beantrage für Sie die Akteneinsicht zum Festpreis von 59,00 € (inkl. MwSt.) zzgl. Kopierkosten und Auslagen. 
Erhalten Sie Akteneinsicht bei allen Behörden und Gerichten und entscheiden Sie sich danach, ob Sie einen Anwalt mit Ihrer Vertretung beauftragen wollen.

Warum Akteneinsicht ?


Was in der Ermittlungsakte steht, kann von immenser Bedeutung sein. Was genau wird Ihnen vorgeworfen? Wie ist die Beweislage? Gerade in Bußgeldverfahren, ist z.B. das Messprotokoll bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung oft entscheidend.

Als Beschuldigter in einem Strafverfahren bzw. als Betroffener in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren haben Sie das Recht sich nicht zur Sache zu äußern. Von diesem Recht sollte zunächst auch dringend Gebrauch gemacht werden.  

Erst wenn man alle Fakten kennt, kann man eine Verteidigungsstrategie entwickeln und entscheiden, ob man sich zum Tatgeschehen äußert oder sich besser durch Schweigen verteidigt. Die goldene Regel lautet: "Erst Akteneinsicht, dann (eventuell) äußern". 

Warum durch einen Rechtsanwalt ?


Für den Antrag auf Akteneinsicht wird grundsätzlich kein Rechtsanwalt benötigt, um jedoch etwaigen Problemen bei der Antragstellung direkt aus dem Weg zu gehen, kann es sinnvoll sein einen Anwalt mit der Antragstellung zu beauftragen. Ein nicht zu unterschätzender Vorteil dabei ist, dass ein Rechtsanwalt im Gegensatz zu einer Privatperson nicht persönlich bei der zuständigen Behörde zur Akteneinsicht erscheinen muss.



Und so funktioniert die Akteneinsicht:

1. Füllen Sie das Online-Formular sorgfältig aus.

2. Ggf. Dokumente hochladen (z.B. den Anhörungsbogen).

3. Sie erteilen mir mit dem Absenden des Formulars den Auftrag für die Akteneinsicht.

4. Bei Annahme Ihres Auftrags, erhalten Sie von mir eine Bestätigung per Email, mit der gleichen Email übersende ich  Ihnen eine Vollmacht und eine Vorschussrechnung in Höhe von 73,28 € (Pauschale für die Akteneinsicht, zzgl. Auslagen für die Versendung, inkl. MwSt).  

5. Nach Eingang  der Zahlung und der unterzeichneten Vollmacht beantrage ich Akteneinsicht.

6. Sobald mir die Akte vorliegt, wird diese kopiert und Sie erhalten eine Benachrichtigung per Email, mit der gleichen Email übersende ich die abschließende Rechnung inklusive Kopierkosten.

7. Steht keine gesetzliche Bestimmung oder behördliche Anordnung gemäß § 19 Abs. 2 BORA der Weitergabe einer Abschrift entgegen, erhalten Sie nach Rechnungsausgleich die Akte in der von Ihnen gewünschten Form.

Der Auftrag ist damit beendet.

Die Kosten für die Einholung einer Akteneinsicht berechnen sich wie folgt:
  • Pauschale für die Beantragung der Akteneinsicht: 49,58 € netto 
  • Kopieren/ Scannen der Akte gemäß Nr.7000 VV Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
    • Für die ersten 50 Seiten aus der Akte je Seite 0,50 €
    • Für jede weitere Seite 0,15 €
  • Auslagen für Aktenversendung durch die Behörde: 12,00 €
  • 19 % Umsatzsteuer
Hinweise:
Das Mandat zur Einholung der Akteneinsicht kommt erst durch meine Bestätigung Ihrer Anfrage zustande. Auf meine Datenschutzerklärung und Widerrufsbelehrung weise ich ausdrücklich hin.

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Über die bei der Beauftragung entstehenden Gebühren bin ich aufgeklärt worden.
Ich habe die Widerrufsbelehrung gelesen und akzeptiert.
Ich bin einverstanden und verlange ausdrücklich, dass Rechtsanwältin Kalweit vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnt. Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch Sie mein Widerrufsrecht verliere.
Von der Datenschutzerklärung habe ich Kenntnis genommen. Ich willige hiermit nach Maßgabe der Datenschutzerklärung in die Speicherung meiner Daten durch Rechtsanwältin Kalweit ein.

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